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Unerwünschte Post: Werbebriefe an Absender zurückschicken

Unerwünschte Post

Werbebriefe an Absender zurückschicken

Werbebriefe lassen sich oft gar nicht so leicht abbestellen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat da einen Tipp.
Werbebriefe lassen sich oft gar nicht so leicht abbestellen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat da einen Tipp. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Werbebriefe sind in der Regel unerwünscht, zudem verstopfen sie den Briefkasten. Aber das Abbestellen solcher Sendungen kann mitunter auch zur Nervenprobe werden.

Denn viele Empfänger würden versuchen, diese Werbepost per Telefon oder E-Mail abzubestellen - erfolglos, wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mitteilt. Sie rät daher, den Brief an den Absender zurückzuschicken.

Und zwar am besten mit dem Vermerk auf dem Briefumschlag: "Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung". In diesem Fall trägt nämlich der Absender die Kosten für die Rücksendung. In der Regel würden die Unternehmen ihre Werbepost dann einstellen.

© dpa-infocom, dpa:200724-99-913828/2 (dpa)

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