Wintergärten, Markisen, Überdachungen: Mehr Wohlfühlatmosphäre
Wintergärten, Markisen, Überdachungen
Mehr Wohlfühlatmosphäre
Wintergärten machen aus Dunkelkammern Lichtoasen
Viele Häuser und Wohnungen sind aufgrund zu kleiner und zu weniger Fenster echte Dunkelkammern. Kunstlicht ersetzt hier fast ganztägig das natürliche Sonnenlicht, was sich negativ auf die Menschen in diesen Räumen auswirken kann. „Die nachhaltigste Lösung ist zwar etwas aufwändiger, bietet aber für viele Jahrzehnte einen echten und vor allem wertvollen Mehrwert: Größere Fensterflächen oder ein schöner Wintergarten machen aus jedem Eigenheim eine Lichtoase zum Wohlfühlen für die ganze Familie“, so der Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF), Ulrich Tschorn.
Mehr Licht im Eigenheim bietet jede Menge Vorteile: Das Tageslicht nimmt direkten Einfluss auf den Biorhythmus des Menschen und unterstützt die Konzentrationsfähigkeit. „Insgesamt hält man sich in helleren Räumen einfach lieber auf. Das gilt für Menschen jedweden Alters, also auch für Kinder, die das Licht besonders während des Aufwachsens benötigen“, so Tschorn. Ganz nebenbei reduzieren sich die Nebenkosten, denn es wird weniger Strom für die künstliche Beleuchtung verschwendet. „Frühmorgens dringen bereits die ersten Sonnenstrahlen in die eigenen vier Wände oder ins Bürogebäude ein und abends wird es erst später so dunkel, dass künstliche Lichtquellen eingeschaltet werden müssen. Allein das lohnt den Mehraufwand beim Bau oder bei der Modernisierung eines Gebäudes“, bekräftigt Tschorn. Dazu käme - bei entsprechender Lage des Objektes - der ungetrübte und freie Blick nach draußen und sogar die Heizkosten ließen sich mit mehr Fensterfläche und einem Wintergarten reduzieren. „Sonnenstrahlen erwärmen durch das Glas hindurch die dahinter liegenden Räume, ohne dass die Heizung angestellt werden muss. Das ist im Frühjahr, Herbst und Winter ein wunderbarer und willkommener Effekt, der dank der guten Wärmedämmung moderner Fenster und Fassaden über viele Stunden anhält“, erklärt der VFF-Geschäftsführer. VFF/DS