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Weltsparwoche im Landkreis Günzburg: Auch Kinder kassieren Zinsen

Weltsparwoche im Landkreis Günzburg

Auch Kinder kassieren Zinsen

Statt Sparschwein: Bei vielen Banken gibt es Giro- und Festgeldkonten speziell für Kinder.
Statt Sparschwein: Bei vielen Banken gibt es Giro- und Festgeldkonten speziell für Kinder. Foto: Silvia Marks

Den Kindern ein finanzielles Polster für später bereiten – oder Steuern sparen. Aus welchem Grund auch immer: Eltern können für ihre Kinder Geld anlegen.

Wie bei Erwachsenen empfehlen sich dafür unterschiedliche Strategien. Wer mehr Wert auf Sicherheit als auf Rendite legt, trifft mit Festgeld- oder Kindergirokonten eine gute Wahl, so die Zeitschrift „Finanztest“ (10/2019).

Die Experten haben die Angebote verschiedener Banken verglichen und festgestellt: Bei Festgeldkonten speziell für Minderjährige gibt es niedrigere Zinsen als bei Konten für Erwachsene. Der beste Zins für Kinder sind 1,4 Prozent pro Jahr, bei einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Mindestanlage von 1000 Euro. Für auf fünf Jahre angelegtes Festgeld gibt es bis zu 1,2 Prozent pro Jahr. Bei Konten für Erwachsene sind es dagegen bei anderen Instituten bis zu 1,6 Prozent.

Eine andere Möglichkeit sind Girokonten. Für Kinder und Jugendliche ist die Kontoführung bei manchen Instituten kostenlos. Bei den bundesweit verfügbaren Konten gibt es einen jährlichen Guthabenzins von bis zu 1,5 Prozent – allerdings nur auf die ersten 1000 Euro. Einige regionale Anbieter bieten dagegen noch bis zu 3 Prozent im Jahr, so das Ergebnis der „Finanztest“-Untersuchung.

Um ein Konto einrichten zu können, müssen die Erziehungsberechtigten sich ausweisen. Außerdem müssen sie die Geburtsurkunde des Kindes oder ein Ausweisdokument vorlegen, erklären die Finanzexperten. Zwar verwalten die Eltern bis zum 18. Geburtstag des Kindes das Konto – das darauf angelegte Geld gehört aber dem Nachwuchs. Das bedeutet auch, dass genau wie bei Erwachsenen bis zu 10005 Euro der Konto-Erträge steuerfrei bleiben, wenn das Kind keine weiteren Einkünfte hat. Verwenden Eltern Geld vom Konto des Kindes, müssen sie nachträglich Steuern zahlen.

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