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Schritt für Schritt vorgehen

Schock, Traurigkeit, Leere - ein Trauerfall wirft manche Hinterbliebene emotional erst einmal aus der Bahn. Das Problem: Jeder Trauerfall ist auch mit vielen Formalitäten verbunden. Der zu erledigende Papierkram ist für viele eine zusätzliche Belastung. Anderseits können Hinterbliebene in den schweren Stunden dadurch auch Halt finden.
Foto: Christian Müller, Fotolia.com
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Bei einem Todesfall im Familienkreis ist viel Papierkram zu erledigen

Nach dem Tod eines nahen Verwandten haben Angehörige mit ihrer Trauer eigentlich schon genug zu tun. Doch der Alltag verlangt, dass sie sich zusätzlich mit allerlei Papierkram auseinandersetzen. Schon in den ersten Tagen gibt es einige Formalitäten zu erledigen, erläutert die Stiftung Warentest in ihrem Themenmagazin „Spezial Bestattung“:

Totenschein und Sterbeurkunde: Stirbt der Angehörige zu Hause, müssen die Verwandten einen Arzt rufen, damit dieser den Totenschein ausstellt. Beim Todesfall im Krankenhaus oder Altenheim brauchen die Verwandten sich meist nicht um den Totenschein kümmern – er wird automatisch ausgestellt. Spätestens am folgenden Werktag müssen die Verwandten beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen. Dabei sollten sie gleich nach mehreren Exemplaren fragen, denn sie brauchen noch für weitere Behördengänge eine Sterbeurkunde.

Versicherungen und Rente: Die Familie sollte möglichst innerhalb von zwei Tagen die Versicherungen informieren. Dazu gehören zum Beispiel die Krankenversicherung und Lebens- und Unfallversicherungen. Außerdem sollten Betroffene die Hinterbliebenenrente relativ früh nach dem Tod des Partners beantragen.

Bestatter: Innerhalb von zwei Tagen sollte außerdem ein Bestattungsinstitut kontaktiert werden. Vielleicht hat der Tote auch eine Willenserklärung zur Feuerbestattung hinterlegt, das sollten Hinterbliebene prüfen. Für den Bestatter werden folgende Dokumente benötigt: gültiger Personalausweis oder Meldebestätigung, Geburtsurkunde des Verstorbenen, Totenschein, ggf. Rentennachweis, ggf. Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde, wenn der Verstorbene geschieden war sowie ggf. Heiratsurkunde und Sterbeurkunde, wenn er verwitwet war.

Testament: Zügig sollte man zudem klären, ob ein Testament vorhanden ist – und gegebenenfalls den Testamentsvollstrecker benachrichtigen.

Verträge: Nach dem Tod des Angehörigen wird auch eine Bestandsaufnahme seiner Verträge fällig. Welche Verträge müssen gekündigt werden, welche will der Hinterbliebene eventuell weiterführen? Auch Bankkonten müssen die Hinterbliebenen gegebenenfalls umschreiben lassen oder auflösen.

Grabstätte und Beerdigung: Rechtzeitig sollten Angehörige die Art der Beerdigung klären. Wichtig dabei ist, die Wünsche des Verstorbenen zu berücksichtigen, sofern er oder sie diese vorab geäußert hat. Ist ein Trauergottesdienst gewünscht: Das Pfarramt wird am besten innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall benachrichtigt. Dann kann ggf. mit der Suche nach einer Grabstätte beim Friedhofsträger bzw. der Grabstättenverwaltung begonnen werden.

Bei Tod im Ausland: Möglichst schnell müssen Hinterbliebene die Auslandsreisekrankenversicherung wegen der Kostenübernahme informieren. Eine Überführung der sterblichen Überreste ermöglichen auch einige deutsche Bestattungsinstitute. tmn

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