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Datenschutz: Was passiert mit meinen Daten?

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Was passiert mit meinen Daten?

Was passiert eigentlich mit meinen Daten im Internet nach meinem Tod? Fragen wie diese beantwortet der Ratgeber „Das Leben regeln“: Wissen für die Praxis der Augsburger Allgemeinen.
Was passiert eigentlich mit meinen Daten im Internet nach meinem Tod? Fragen wie diese beantwortet der Ratgeber „Das Leben regeln“: Wissen für die Praxis der Augsburger Allgemeinen. Foto: pickup, Fotolia.com

Früher war die Frage, was mit dem Nachlass passiert, einfacher zu beantworten. Wenn beispielsweise Oma oder Opa verstarben, durften die Erben, meist Familienmitglieder, auch entscheiden, was mit persönlichen Gegenständen passiert. Sollen die alten Briefe auf dem Dachboden weggeworfen oder aufgehoben werden?

Es war freilich erlaubt, sie zu öffnen, wenn es der Verstorbene nicht im Testament untersagt hat. Bei Briefen auf Papier ist das auch noch heute so, aber wie sieht es zum Beispiel mit elektronischer Post, also den E-Mails des Verstorbenen aus? Was passiert mit Profilen in sozialen Netzwerken?

Was passiert mit den Daten?

In der modernen Zeit ist das Internet allgegenwärtig, beinahe jeder ist online und dort mehr oder weniger aktiv. Doch dürfen die Erben einfach auf den digitalen Nachlass zugreifen?

Die rechtliche Lage ist umstritten. Einige befürworten die Vererbung digitaler Daten. Sie argumentieren unter anderem mit Artikel 1967 des Bundesgesetzbuches. Laut diesem haben „Erben berechtigtes Interesse daran, Zugang zu den Daten des Verstorbenen zu erhalten, da sie die Pflicht zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung und -abwicklung trifft“. Ebenso wird damit argumentiert, dass der E-Mail-Verkehr des Verstorbenen etwa noch auf offene Rechnungen überprüft werden muss.

In den USA gibt es bereits zahlreiche digitale Nachlassverwalter. In Deutschland entstehen ebenfalls nach und nach solche Unternehmen. Auch Bestattungsunternehmen haben aufgerüstet und bieten vermehrt entsprechende Leistungen an. Es wird beispielsweise geprüft, in welchen Portalen der Verstorbene registriert war.

Frühzeitig Vertraute beauftragen

Ratsam ist, bereits zu Lebzeiten die Handhabung mit seinen Daten zu regeln. Am besten beauftragt man dazu eine Person seines Vertrauens, zum Beispiel ein Familienmitglied, dem man alle Konten mitsamt Passwörtern auflistet. Dabei ist es wichtig, diese Liste zu pflegen und mit neuen Accounts zu erweitern.

Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst sein. Es sollte abgesprochen werden, ob beispielsweise im sozialen Netzwerk eine Trauermeldung geschaltet wird oder alle Profildaten gelöscht werden sollen. Dabei ist es sehr wichtig, gewissenhaft mit den sensiblen Daten umzugehen.

Das Testament sollte auch das digitale Erbe umfassen

Chatverläufe oder E-Mail-Verkehr betreffen nicht nur die verstorbene Person, sondern auch den Gesprächspartner. Es sollte im digitalen Testament geklärt sein, ob und welche Gespräche eingesehen werden dürfen. An Dritte sollten sie in keinem Fall weitergegeben werden.

Bei Fragen zum digitalen Nachlass helfen die örtlichen Bestattungsunternehmen gerne weiter. Auch der Ratgeber „Das Leben regeln“ vom Verlag der Augsburger Allgemeinen liefert zum Thema Nachlass wertvolle Informationen, Tipps und Checklisten.

„Das Leben regeln“: Wissen für die Praxis
Ratgeber von Gerhard Zieseniss,
für 9,95 Euro erhältlich unter www.augsburger-allgemeine.de/shop

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