München/Berlin - (dpa/tmn) - Eine neue Reise-Check-Karte soll es Urlaubern leichter machen, ihre Rechte einzufordern. Die Karte listet stichpunktartig wichtige Informationen dafür auf.
Das Bundesverbraucherministerium (BMELV) stellte diesen Service am Montag (5. Juli) in München vor. Der Verbraucher kann sich die Karte von der Ministeriumsseite im Internet herunterladen, ausdrucken und in der Geldbörse mit in den Urlaub nehmen.
Aufgelistet sind die Verbraucherrechte beim Bahn- und Flugverkehr. Wird ein Passagier beispielsweise im Flugzeug wegen Überbuchung nicht befördert, kann er zwischen Flugpreiserstattung, Rückflug zum ersten Abflugort oder vergleichbarer Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt wählen. Auch die Telefonnummer einer Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) ist dort genannt.