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In zu heißem Bahnwaggon nicht die Notbremse ziehen

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In zu heißem Bahnwaggon nicht die Notbremse ziehen

In zu heißem Bahnwaggon nicht die Notbremse ziehen
In zu heißem Bahnwaggon nicht die Notbremse ziehen

Denn dafür könne der Fahrgast regresspflichtig gemacht werden, warnt Matthias Oomen vom Fahrgastverband Pro Bahn in Berlin. Notbremse und -hammer seien vor allem für den Einsatz bei Bränden oder Unfällen gedacht. Stattdessen sollten sich Passagiere immer zuerst an das Zugpersonal wenden.

Fällt zum Beispiel in der zweiten Klasse die Klimaanlage aus, könne der Schaffner die Fahrgäste in die erste Klasse umsetzen. Versagt die Anlage auch dort - und bekommen Fahrgäste bereits einen Hitzeschock - sei das Personal verpflichtet, alle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Dazu gehöre, Rettungsmannschaften und Sanitäter zum nächsten Bahnhof zu bestellen, an dem der Zug halten muss - auch wenn er dort laut Fahrplan nicht gehalten hätte.

Auf keinen Fall solle der Fahrgast unüberlegt handeln, rät Oomen. Steigt ein Bahnkunde eigenverantwortlich auf offener Strecke aus dem Zug, könnte er von einem anderen Zug erfasst werden, an den Schienen einen tödlichen Stromschlag erleiden oder von einer Brücke fallen.

Nach dem Ausfall der Klimaanlage waren am Samstag etliche Schüler auf dem Rückweg von einer Klassenfahrt in einem ICE der Deutschen Bahn zusammengebrochen. Neun von ihnen kamen in ein Krankenhaus. In dem Zug von Berlin in Richtung Rheinland herrschten nach Angaben von Passagieren Temperaturen zwischen 40 und 50 Grad. Eine Mutter versuchte deshalb, eine Fensterscheibe des Zuges einzuschlagen.

Fahrgastverband Pro Bahn: www.pro-bahn.de

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