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Barrierefrei reisen: Tipps für den Urlaub mit Menschen mit Behinderung

Barrierefrei reisen

Tipps für den Urlaub mit Menschen mit Behinderung

Ob ein Zimmer für Menschen mit Rollstuhl geeignet ist, hängt unter anderem von den sogenannten Bewegungsflächen im Raum des Hotels ab. Die Verbraucherzentrale hat weitere Tipps fürs Reisen mit Behinderung zusammengefasst.
Ob ein Zimmer für Menschen mit Rollstuhl geeignet ist, hängt unter anderem von den sogenannten Bewegungsflächen im Raum des Hotels ab. Die Verbraucherzentrale hat weitere Tipps fürs Reisen mit Behinderung zusammengefasst. Foto: Jan Woitas, tmn

Wer im Rollstuhl sitzt, sehbehindert oder hörgeschädigt ist, hat bei der Suche nach Urlaubsunterkünften wie Hotels oder Ferienwohnungen Bedürfnisse, die weit über Aspekte wie das Essensangebot oder die Lage des Hauses im Ferienort hinausgehen. Es stellen sich mit Blick auf die Barrierefreiheit weitere Fragen, etwa: Sind Türen und Aufzüge breit genug? Oder: Gibt es Rauchmelder mit optischem Alarm?

Verbraucherzentrale kennzeichnet barrierefreie Hotels

In Deutschland gibt es dazu ein einheitliches Informations- und Bewertungssystem, so die Verbraucherzentrale: das Projekt „Reisen für alle“. Jedoch kommen Nutzerinnen und Nutzer auch bei den entsprechend zertifizierten barrierefreien Unterkünften nicht umhin, auf dem Online-Portal des Projekts genauer nachzulesen, ob die Herberge wirklich den eigenen Ansprüchen genügt.

Die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer erklären es genauer: Das einheitliche Bewertungssystem von „Reisen für alle“ unterscheide Anforderungen für verschiedene Personengruppen, etwa Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen. Das wird online durch Symbole wie Rollstuhl, Brille oder Ohr dargestellt.

Hilfe für behinderte Menschen beim Reisen

Ist diesen Symbolen ein kleines „i“ beigefügt, heißt das, dass die Unterkunft in dem Punkt nur „teilweise barrierefrei“ ist. Also: Die zugrunde liegenden Qualitätskriterien sind für diese Personengruppe dann nur teilweise erfüllt.

Das Gute ist: Bei den Unterkünften, die auf dem Portal von „Reisen für alle“ aufgelistet sind, lässt sich sehr genau nachlesen (bis auf zentimetergenaue Angaben zur Bewegungsfläche in einzelnen Zimmern), wie es konkret um die Barrierefreiheit bestellt ist.

Weitere Tipps für den Urlaub mit Behinderung

Natürlich kann man nicht nur in Deutschland, sondern auf der ganzen Welt barrierefreie Unterkünfte buchen. Nur fehlen in anderen Ländern einheitlich festgelegte Kriterien dazu, so die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer. Umso wichtiger ist es, dass das Online-Buchungsportal oder das Reisebüro dazu möglichst präzise Auskunft geben kann.

Neben der Unterkunft gibt es weitere Themen, die Menschen mit einer Beeinträchtigung bei ihrer Urlaubsplanung beachten müssen. So sollten sie auch den Besuch von Sehenswürdigkeiten planen oder sich informieren, welche Verkehrsmittel für sie geeignet sind. Außerdem ist es sinnvoll, sich über Gesetze und Vorschriften des Urlaubslandes in Zusammenhang mit der Beeinträchtigung zu informieren. Neben Reisepass, Personalausweis, Flugtickets und Buchungsbestätigungen dürfen im Gepäck von Menschen mit Behinderung außerdem medizinische Unterlagen, Medikamente und Versicherungspapiere nicht fehlen.

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