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Auf Kulanz hoffen: Beerdigung: Wann kriege ich Urlaub?

Auf Kulanz hoffen

Beerdigung: Wann kriege ich Urlaub?

Der Tod eines geliebten Menschen ist schmerzhaft. Um bei der Beerdigung dabei sein zu können, sind Arbeitnehmer unter Umständen auf die Kulanz ihres Chefs angewiesen.
Der Tod eines geliebten Menschen ist schmerzhaft. Um bei der Beerdigung dabei sein zu können, sind Arbeitnehmer unter Umständen auf die Kulanz ihres Chefs angewiesen. Foto: Robert Günther (dpa)

Ein geliebter Mensch stirbt, die Beerdigung findet vormittags und unter der Woche statt: Meist stößt man mit der Bitte um Freistellung beim Chef auf Verständnis. Doch der Arbeitgeber ist nicht in jedem Fall verpflichtet, seinem Mitarbeiter hierfür spontan Sonderurlaub zu gewähren.

Es kommt erst einmal darauf an, wie nah das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und dem Verstorbenen war, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Bei Verwandten Ersten Grades

Handelt es sich um Kinder, Eltern, Partner oder Geschwister (Verwandte ersten Grades) ist nach Paragraf 616 BGB eine vorübergehende Verhinderung gerechtfertigt. Der Arbeitgeber muss dann auch weiter die Vergütung zahlen. Es ist jedoch nicht explizit geregelt wie lange.

Bei Verwandten Zweiten Grades

Bei den Großeltern und Schwiegereltern, also ab Verwandten zweiten Grades, kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub unter Umständen versagen. Oft sind Arbeitnehmer also auf die Kulanz ihres Chefs angewiesen.

Klarer ist die Situation, wenn Sonderurlaub bei Todesfällen in einem Tarifvertrag geregelt ist. Dort ist in der Regel sehr genau festgeschrieben, ob und wie viele Tage es im Todesfall von Verwandten welcher Art gibt. (dpa)

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