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Bergbau-Beben: BGH lehnt Schmerzensgeld-Klage ab

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Bergbau-Beben: BGH lehnt Schmerzensgeld-Klage ab

Bergbau-Beben: BGH lehnt Schmerzensgeld-Klage ab
Bergbau-Beben: BGH lehnt Schmerzensgeld-Klage ab

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag (23. Juli) in Karlsruhe (Aktenzeichen V ZR 142/09). Das Gericht wies die Klage einer Frau aus dem saarländischen Schmelz-Hüttersdorf ab. In der Nähe ihres Hauses baute die RAG Deutsche Steinkohle AG in einer Tiefe von mehr als 1300 Metern Kohle ab. Dabei kam es zu Erschütterungen, die auch an der Oberfläche zu spüren waren. Die 47 Jahre alte Klägerin machte deshalb psychische Schäden geltend und forderte mindestens 4000 Euro Schmerzensgeld. Sie leide unter Schlaflosigkeit und habe ständig Angst vor weiteren Beben.

Dennoch habe die Frau keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, entschied der BGH. Der allgemeine, verschuldensunabhängige Ausgleichsanspruch umfasse nur Wertminderungen eines Grundstücks. Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sei hingegen der Nachweis nötig, dass das Bergbauunternehmen schuldhaft gegen Bestimmungen zum Kohleabbau verstoßen habe.

Die Klägerin hatte zwar behauptet, die DSK habe den Abbau zu schnell vorangetrieben, jedoch in der Vorinstanz vor dem Landgericht keinen Beweis für diese Behauptung angeboten. Das wäre jedoch nötig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter, "auch wenn die Vorgänge unter Tage nur schwer einsehbar waren". Beispielsweise hätte die Klägerin Zeugen des Bergbauunternehmens oder einen Sachverständigen benennen können. So jedoch konnte der BGH, der ausschließlich Rechtsfragen prüft, kein Verschulden des Bergbauunternehmens feststellen.

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