Diese Beschränkungen sind bereits in Kraft
Keine Urlaubsreisen, geschlossene Geschäfte und Spielplätze, Besuchsverbot in Heimen - der Kampf gegen den Coronavirus schränkt das öffentliche Leben ein.
Im Kampf gegen das Coronavirus planen Bund und Länder massive Einschränkungen im Alltagsleben. Ein Überblick über die beschlossenen "Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen":
- Einzelhandel: Ausdrücklich nicht geschlossen werden soll eine Reihe von Geschäften: der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sollen sogar Sonntags-Verkaufsverbote bis auf weiteres ausgesetzt werden. Kommen sollen Auflagen zur Hygiene, zur Zutritts-Steuerung und zum Vermeiden von Warteschlangen. Schließen müssen aber übrige Geschäfte, unter anderem Outlet-Center. Das Reparieren von Fahrrädern soll weiterhin möglich sein.
- Gesundheitswesen: Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen sollen unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet bleiben.
- Freizeit: Schließen müssen Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen. Ebenso Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Dies gilt auch für Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von "Freizeitaktivitäten" drinnen und draußen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordelle.
- Sport/Kinder: Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist laut dem Beschluss für den Publikumsverkehr zu schließen - ebenso gilt dies für Spielplätze.
- Bildung: Verboten werden sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen.
- Tourismus: Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu "notwendigen" und nicht mehr zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Das bringe es auch mit sich, "dass es keine Urlaubsreisen ins In- und auch keine ins Ausland geben soll", sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Ausdrücklich verboten werden zudem Reisebusreisen.
- Handwerker: Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.
- Gottesdienste: Nicht mehr möglich sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensgemeinschaften.
- Besuchsbeschränkungen: Sie sollen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie Pflegeheime kommen - sie können zum Beispiel Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahre und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen. Generell soll es dort und in Universitäten, Schulen und Kindergärten mit nicht ganz eingestelltem Betrieb ein generelles "Betretungsverbot" für Menschen geben, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland waren.
- Gastgewerbe: Restaurants und Speisegaststätten sollen frühestens ab 6.00 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18.00 Uhr schließen. Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels sollen das Risiko einer Virus-Verbreitung minimieren - etwa durch Abstandsregeln für Tische, Begrenzungen der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen. (tmn)
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenEhegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.
Wie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.