Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Fitnessstudios und Co.: Was gilt für Beiträge in Coronazeiten?

Fitnessstudios und Co.

Was gilt für Beiträge in Coronazeiten?

Das Fitnessstudio ist für die meisten Kunden derzeit nicht nutzbar - die Beiträge können sie daher erstmal unter Vorbehalt zahlen.
Das Fitnessstudio ist für die meisten Kunden derzeit nicht nutzbar - die Beiträge können sie daher erstmal unter Vorbehalt zahlen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, tmn

Angesichts der Ausbreitung des neuen Coronavirus wird das gesellschaftliche Leben immer mehr lahmgelegt. Veranstaltungen werden abgesagt, Theater müssen schließen, Fitnessstudios machen zu. Da stellt sich die Frage: Was passiert mit Tickets oder Mitgliedschaften?

Mitgliedsbeiträge müssen nicht unbedingt bezahlt werden

Grundsätzlich gilt: "Wenn eine Leistung nicht erbracht werden kann, muss es auch keine Gegenleistung geben", erklärt Eugénie Zobel von der Stiftung Warentest. Das bedeutet: Das Geld für ein Ticket müsste eigentlich erstattet werden, Mitgliedsbeiträge müssten nicht unbedingt gezahlt werden, solange ein Sportclub geschlossen hat. Das Problem derzeit: Machen alle Mitglieder von ihrem Recht Gebrauch, kann das einen Anbieter schnell in Bedrängnis bringen.

Unter Vorbehalt weiterzahlen

Wollen Verbraucher auf ihre Ansprüche nicht gänzlich verzichten, können sie die Mitgliedsbeiträge unter Vorbehalt weiter zahlen, rät Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Das kann man entweder im Überweisungsfeld eintragen oder dem Anbieter in einem Brief schriftlich mitteilen."

Individuelle Lösungen absprechen

Zobel rät, mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen. "Vielleicht lässt sich ja eine Lösung finden." Allerdings seien im Moment alle gefragt. Wer sich den Monatsbeitrag leisten könne, trägt damit auch seinen Teil zur Stabilisierung bei. "Die Situation ist ja schon außergewöhnlich." (tmn)

Diskutieren Sie mit
0 Kommentare
Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden