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Freitzeit Neusäß: Neusäß: Biergarten am Maibaum ist geöffnet

Freitzeit Neusäß

Neusäß: Biergarten am Maibaum ist geöffnet

Im Biergarten am Maibaum dürfen sich die Besucher auf leckere Schmankerl freuen.
Im Biergarten am Maibaum dürfen sich die Besucher auf leckere Schmankerl freuen. Foto: Marcus Merk

Bei bestem Wetter und gelockerten Corona-Regeln kann man nun endlich wieder Biergärten besuchen. Ganz ohne Testpflicht und mit bis zu zehn Personen fühlt sich das schon sehr nach Normalität an. Und das ist gut so!

Auch im Biergarten am Maibaum von Johann Weininger freuen sich die Betreiber und Besucher, dass sie endlich wieder im Outdoor-Wohnzimmer zünftige Schmankerl genießen können. „Mir war es immer wichtig, dass sich die Menschen in meinem Biergarten treffen können und eine gute Zeit mit Freuden oder der Familie verbringen können. Ich bin einfach froh, dass wir nun wieder fast normal unserem Geschäft nachgehen können“, erklärt Weininger.

Bis in die späten Abendstunden können nun wieder Sulzen, Wurstsalat oder Südtiroler Speckplatten genossen werden – und das zu einem fairen Preis. Seit seiner Eröffnung vor über zehn Jahren ist der Biergarten in der Remboldstraße 22 bekannt dafür, dass er eine echte Wohlfühloase ist. Der Inhaber verwöhnt seine Gäste neben den täglichen Leckerein am Wochenende mit besonderen Highlights: Bei gutem Wetter gibt es jeden Samstag frisch gegrilltes Schäufele.

Für kühle Erfrischungen ist natürlich auch gesorgt. Dank seinem Getränkelieferdienst unter der selben Adresse sitzt Weiniger an der Quelle und kann seine Biergartenbesucher mit einer vielfältigen Auswahl versorgen. Und da bekanntlich aller guten Dinge drei sind, führt der umtriebige Geschäftsmann auch noch das Lotto-Toto-Geschäft nebenan. Hier bekommt man Dinge des alltäglichen Lebens, falls man doch mal etwas daheim vergessen haben sollte. casi

Neusäß: Biergarten am Maibaum

Remboldstraße 22 86356 Neusäß

Täglich von 16 bis 22 Uhr geöffnet.

Bei schlechtem Wetter geschlossen!

Bitte beachten!

Die Biergärten haben wieder geöffnet.

Nach so langer Wartezeit ist da die Freude groß.

Zu beachten gibt es dennoch ein paar Details:

Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zusammensitzen.

Steigt die Inzidenz darüber dürfen zehn Personen aus maximal drei Haushalten zusammenkommen.

Weiter muss kein negativer Corona-Test mehr vorgelegt werden, wenn die Inzidenz unter 50 liegt.

Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht zur Gesamtzahl der Personen dazu.

Im Außen- und Innenbereich müssen FFP2-Masken getragen werden. Am Tisch darf man diese abnehmen.

Außerdem gilt weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern. casi

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