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Kommunalwahl 2020: Damit die Wahl am Sonntag nicht zur Qual wird

Kommunalwahl 2020

Damit die Wahl am Sonntag nicht zur Qual wird

Am 15. März 2020 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Wer nicht im Vorfeld bereits mit Briefwahl gewählt hat, wird am Sonntag von 8 bis 18 Uhr in die Wahllokale gebeten.
Am 15. März 2020 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Wer nicht im Vorfeld bereits mit Briefwahl gewählt hat, wird am Sonntag von 8 bis 18 Uhr in die Wahllokale gebeten. Foto: Richard Lechner

Die Wählerin und der Wähler haben es am Sonntag, 15. März nicht leicht. Denn bei der Kommunalwahl 2020 werden die Menschen in 2056 bayrischen Gemeinden und Städten sowie den 71 Landkreisen bis zu vier Stimmzettel ausfüllen, für die unterschiedliche Regeln gelten.

In dieser Sonderveröffentlichung wird erklärt, welche Stimmzettel es gibt und wie viele Stimmen die Wahlberechtigten überhaupt haben. Außerdem wird erläutert, wie am mittels „Kumulieren“ und „Panaschieren“ die Wahl geschickt beeinflussen kann.

Kommunalwahl 2020: Welche Stimmzettel gibt es?

Gelber Stimmzettel: Wahl der Oberbürgermeister und Bürgermeister

Blauer Stimmzettel: Wahl der Landräte

Grüner Stimmzettel: Wahl der Stadt- oder Gemeinderäte

Weißer Stimmzettel: Wahl der Kreisräte

Bei der Wahl der Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister und der Landräte läuft die Kommunalwahl 2020 in Bayern sehr einfach ab: Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme und kann damit sein Kreuz nur bei einem Kandidaten setzen. Wer als Kandidat mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen bekommt, gewinnt das Amt. Sollte das kein Kandidaten schaffen, gehen die beiden mit den meisten Stimmen in die Stichwahl (am 29. März 2020). Bei Stadträten, Gemeinderäten und Kreisräten haben die Wähler immer so viele Stimmen, wie das betreffende Gremium Sitze hat. In Nördlingen hat der Stadtrat zum Beispiel 24 Sitze. Damit kann jeder Wähler auch 24 Stimmen vergeben. In Oettingen sind es 20 Sitze und damit 20 Stimmen. Bei der Kreistagswahl kann der Wähler im Landkreis Donau-Ries 60 Stimmen vergeben.

Dafür hat er mehrere Möglichkeiten: Listenwahl, das Kumulieren und Panaschieren.

Hier werden die Möglichkeiten genauer erklärt:

Listenwahl

Das ist die einfachste Möglichkeit: Wähler können einfach eine Liste einer Partei oder Gruppe ankreuzen. Die Stimmen werden dann in der aufgeführten Reihenfolge auf die Kandidaten verteilt.

Es gibt auch die Möglichkeiten, Kandidaten auf dieser Liste zu streichen, wenn man sie nicht wählen möchte. Achtung: Es dürfen nicht zwei ganze Listen angekreuzt werden.

Kumulieren

Wer einen Kandidaten besonders stärken möchte, kann ihm zwei oder maximal drei Stimmen geben. Das wird Kumulieren oder auch Häufeln genannt. Dadurch können Kandidaten eine größere Chance bekommen, die weiter hinten auf der Liste stehen. Mehr als drei Stimmen für einen Kandidaten sind nicht erlaubt.

Panaschieren

Panaschieren bedeutet einfach, dass die Wähler Kandidaten von mehr als nur einer Liste unterstützen. So können Wahlberechtigte bestimmte Kandidaten von mehreren Parteien unterstützen. Es können Kreuze auf beliebig vielen Listen gesetzt werden, bis alle Stimmen aufgeteilt sind.

Es ist auch möglich, alles zu kombinieren: Wähler können also eine ganze Liste ankreuzen, die verbleibenden Stimmen auf Kandidaten anderer Listen aufteilen und dann auch noch bestimmten Politikern mehr als eine Stimme geben.

Wer darf gewählt werden?

Bei der Kommunalwahl in Bayern werden diese politischen Mandatsträger gewählt:

die meisten Ersten Bürgermeister oder Oberbürgermeister

die meisten Landräte

alle Mitglieder von Gemeinderat, Marktrat oder Stadtrat

alle Kreisräte

Genau wie bei den Wahlberechtigten gelten auch bei den Menschen Voraussetzungen, die gewählt werden möchten. Für die Räte dürfen alle antreten, die mindestens 18 Jahre alt sind, den deutschen Pass oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen. Für berufsmäßige Erste Bürgermeister und Landräte gelten dieselben Regeln. Dazu kommt noch eine Altersgrenze: Die Kandidaten dürfen zum Beginn der Amtszeit nicht älter als 67 sein.     sge/dil

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