
Der Einzelhandel darf verkaufen

Die Bayerische Staatsregierung erlaubt „Click & Collect“ bzw. „Call & Collect“ – eine Erleichterung für Geschäfte und Kunden
Das Prinzip ist simpel: Der Kunde bestellt seine gewünschten Produkte per Telefon oder im Onlineshop und holt dann seine Waren direkt im Geschäft ab. Vom Prinzip her ist es so einfach, wie sich Essen to go zu bestellen!
„Call & Collect“ bzw. „Click & Collect“ war lange Zeit nicht möglich, nun ebnet die Staatsregierung mit der aktuellen Erlaubnis den Weg für diese Art des Einkaufs.
Kauf vor Ort
In den aktuell schwierigen Zeiten ist dieses Prozedere eine kleine Erleichterung für den Einzelhandel. Die Kunden können dank diesem Modell die Geschäfte vor Ort unterstützen und ihre nötigen Anschaffungen bequem und unkompliziert vor Ort kaufen.
Genaue Abholzeiten abklären
Wer sich für „Click & Collect“ entscheidet, nimmt am einfachsten mit dem gewünschten Geschäft Kontakt auf und klärt die genauen, individuellen Abläufe und Abholzeiten mit den Mitarbeitern in den Läden ab.
Einkauf nur noch mit FFP2-Maske
Wichtig für alle zu wissen: Laut dem aktuellen Beschluss der Bayerischen Staatsregierung müssen Kunden beim Einkauf ab Montag eine FFP2-Maske tragen.
herk

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