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Nur jede dritte richtig: Stimmt's? Heizkosten- abrechnung prüfen

Nur jede dritte richtig

Stimmt's? Heizkosten- abrechnung prüfen

Um die Heizkostenabrechnung zu prüfen, dürfen Mieter in sämtliche Unterlagen einsehen, die Grundlage für die Kostenaufstellung waren.
Um die Heizkostenabrechnung zu prüfen, dürfen Mieter in sämtliche Unterlagen einsehen, die Grundlage für die Kostenaufstellung waren. Foto: Jens Büttner (dpa)

Die Jahresabrechnung für die Heizkosten sollten Mieter genau prüfen. Denn viele Schreiben sind fehlerhaft. Das zeigt eine Untersuchung der Aktion Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen.

Demnach war nur knapp ein Drittel der untersuchten Heizkostenabrechnungen völlig korrekt erstellt worden (31 Prozent). Mehr als ein Drittel hatte hingegen Fehler (37 Prozent). Bei fast einem Drittel gab es zudem Klärungsbedarf (32 Prozent).

Für die Studie hatte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz insgesamt 1046 Abrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017 geprüft. Die Schreiben hatten Verbraucher eingereicht.

Oft nicht nachvollziehbar

Ein typische Fehler war etwa: Vermieter verteilten die Gesamtkosten pauschal nach Wohnfläche - ihren tatsächlichen Energieverbrauch konnten Mieter dadurch nicht nachvollziehen.

Wollen Mieter die Abrechnung nachvollziehen und prüfen, haben sie das Recht, sämtliche Unterlagen einzusehen, die Grundlage für die Kostenaufstellung waren. Der Vermieter muss dem Mieter eine Einsicht in die Originalbelege gewähren. Ist die direkte Sichtung der Unterlagen für den Mieter unzumutbar, etwa weil das Büro des Vermieters oder der Verwaltung zu weit weg ist, kann der Mieter auch die Zusendung von Kopien der Unterlagen einfordern.

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