Probleme mit dem P-Konto - Was Schuldner tun können
Eigentlich soll das Pfändungsschutzkonto überschuldeten Verbrauchern das Leben einfacher machen. Denn auf diesen Konten ist ein Grundfreibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. In der Praxis gibt es aber oft Probleme.
Das Problem betrifft viele: Schätzungsweise drei Millionen Haushalte in Deutschland haben zu viele Schulden. Das ergibt sich aus dem Überschuldungsreport des Internationalen Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. "Viele Schuldner verfügen über kein eigenes Girokonto", sagt Michael Knobloch im iff. Das Problem: Eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist dann kaum möglich, denn ohne Konto geht heute fast nichts.
Daher gibt es seit 2010 das Pfändungsschutzkonto. "Damit soll gewährleistet werden, dass Schuldnern ein Existenzminimum zur Verfügung steht", sagt Pamela Wellmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In der Praxis gibt es mit den P-Konten oft Probleme. Verbraucher können aber sich wehren. Einige Tipps:
Gebühren: "Manche Banken verlangen sehr hohe Kontoführungsgebühren", erklärt Wellmann. So müssen Kunden bis zu zehn Euro und mehr für ein P-Konto zahlen, während für normale Girokonten zuweilen sogar gar keine Gebühren anfallen. Nach Ansicht vieler Gerichte sind hohe Kontoführungsgebühren aber nicht zulässig.
"Man sollte seine Bank schriftlich auffordern, die zu viel gezahlten Gebühren zurückzuerstatten", sagt der Rechtsanwalt Kai Henning. Verbraucher könnten sich zur Begründung auf die entsprechenden Urteile berufen, empfiehlt Henning, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht- und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Zum Beispiel auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht Bremen (Aktenzeichen: 2 U 130/11).
Leistungen: Auch eingeschränkte Leistungen sind oft ein Problem. So ziehen Banken nach der Umwandlung in ein P-Konto nicht nur Kredit-, sondern zuweilen auch Geldkarten der Kunden ein. "Rechtlich ist das zweifelhaft", sagt Henning. "Denn eigentlich wird der Girovertrag durch die Umwandlung nicht verändert."
Kunden sollten sich daher direkt mit ihrer Bank in Verbindung setzen, empfiehlt Verbraucherschützerin Wellmann. "Man sollte versuchen, gemeinsam eine Einigung zu finden." Wenn das nicht hilft, könnten Kunden sich an die Verbraucherzentralen wenden. Auch der Ombudsmann der Banken könne eingeschaltet werden.
Bescheinigungen: Der Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 1028,89 Euro pro Kalendermonat kann erhöht werden. Möglich ist das etwa dann, wenn der Schuldner verpflichtet ist, Unterhalt zu leisten. Allerdings müssen dafür entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Ausgestellt werden können diese vom Arbeitgeber, von der Familienkasse, dem Jobcenter, einem Rechtsanwalt oder anerkannten Schuldnerberatungsstellen. "Da aber keiner verpflichtet ist, die Bescheinigungen auszustellen, werden die Betroffenen oft herumgereicht", weiß Wellmann.
Haben Betroffene bei mehreren Stellen nichts erreichen können, sollten sie sich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden, empfiehlt Rechtsanwalt Henning. "Am besten sollte das schriftlich geschehen, denn das kann das Gericht nicht ignorieren."
Geld ansparen: Wenn ein Schuldner sein pfändungsgeschütztes Guthaben in einem Monat nicht ausgeben, kann er das Geld in den Folgemonat übertragen. "Das Geld steht ihm dann zusätzlich zum geschützten Monatsguthaben zur Verfügung", sagt Wellmann. Das Geld müsse aber in dem Folgemonat auch aufgebraucht werden. "Wenn ich 500 Euro übertrage, aber nur 460 im nächsten Monat ausgebe, werden 40 Euro an die Gläubiger überwiesen", sagt Kai Henning. Verbraucher sollten also immer ihre Kontoauszüge im Blick behalten. (dpa)
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