Auto-Abo bei der Steuer absetzen
Ein Auto-Abo ist oft ein schneller Weg, um an einen Neuwagen zu kommen. Wird der Pkw beruflich und privat genutzt, kommt aber auch das Finanzamt ins Spiel.
Entscheiden sich Freiberufler oder Selbstständige für ein Auto-Abo - also eine monatlich fixe Rate für Nutzung, Wartung und Versicherung - müssen sie auch an die Steuer denken.
Genauso wie bei einem Autokauf oder einem Fahrzeugleasing sind dabei zwei Punkte zu berücksichtigen: Die betriebliche Ebene und die Privatnutzung. Wird das Fahrzeug zu mindestens 10 Prozent beruflich genutzt, kann die monatliche Abo-Rate als Betriebsausgabe abgesetzt werden. "Das ist letztlich genauso wie bei einer Büromiete", fasst Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler zusammen. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, fällt auf diesen Nutzungsvorteil Einkommensteuer an.
Berechnet wird der Vorteil entweder pauschal mit der sogenannten 1-Prozent-Regel oder exakt mit einem Fahrtenbuch. Die pauschale 1-Prozent-Regel kann genutzt werden, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50 Prozent beruflich genutzt wird. Maßstab ist dann der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs. "Wer hier sparen möchte, sollte also schauen, dass er kein sehr hochpreisiges Fahrzeug aussucht", sagt Klocke.
Genaue Abrechnung durch Fahrtenbuch
Zusätzlich werden auch Fahrten zwischen Wohnung und Firma oder die Fahrten zur Zweitwohnung am Beschäftigungsort abgerechnet. Wer stattdessen eine ganz genaue Abrechnung der Privatfahrten vornehmen möchte, muss ein Fahrtenbuch führen. "Das ist zwar aufwendig, lohnt sich aber vor allem dann, wenn das Fahrzeug selten privat gefahren wird", so Klocke. Wird der Pkw zu weniger als 50 Prozent beruflich genutzt, muss der private Nutzungsvorteil durch eine Schätzung oder ein Fahrtenbuch ermittelt werden.
Gerade für Freiberufler mit kürzeren Projekten, bei denen mal ein Fahrzeug erforderlich ist und mal nicht oder der Wechsel auf ein größeres beziehungsweise kleineres Auto sinnvoll ist, kann sich ein Auto-Abo lohnen. Dabei sollten die steuerlichen Auswirkungen aber nicht vernachlässigt werden.
© dpa-infocom, dpa:210323-99-939404/3 (dpa)
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