
Hilfe bei der Steuer
Ruhestand: Höherer Steueranteil

Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt auf 81 Prozent an
Wer 2021 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar stieg der steuerpflichtige Rentenanteil von 80 auf 81 Prozent. Somit bleiben nur 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei.
Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.
Rentner müssen Altersbezüge versteuern
Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der steuerfreie Freibetrag reduziert sich seither jährlich. 2040 werden die Renten dann komplett steuerpflichtig sein.
tmn

Freiwillige Beiträge für die Rente

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