So sollte ein Beratungsgespräch bei der Bank ablaufen
Berlin/Stuttgart (dpa/tmn) - Optionsscheine, Zertifikate, Aktien: Es gibt Finanzprodukte, die nicht für jeden geeignet sind. Die Mitarbeiter von Geldinstituten sollen ihre Kunden beraten und sind verpflichtet, dabei ein Gesprächsprotokoll anzufertigen.
Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest machen Geldanlageberater im Gespräch mit Kunden aber vieles nicht richtig. Verbraucherschützern zufolge läuft ein Kundengespräch dann korrekt ab, wenn folgende Punkte eingehalten werden:
Grundvoraussetzungen: Der Berater protokolliert Ort, Datum und Anwesende des Gesprächs. Er fragt nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen - dazu zählen auch Fragen nach einem theoretischen Arbeitsplatzrisiko oder ob weiterer Nachwuchs geplant ist. Gefragt werden sollte auch nach Rücklagen und Verbindlichkeiten. Bei einer Verbindlichkeit sollte geklärt werden, ob diese nicht erst zurückgezahlt werden kann - und bei einer Rücklage, ob sie für unvorhergesehene Ausgaben wie eine Wohnungsrenovierung ausreicht.
Anlagestrategie: Der Mitarbeiter sollte die Frage stellen, wie viel Geld angelegt werden soll, wie lange und wofür - und welches Risiko der Kunde einzugehen bereit ist. Ist er überhaupt zu einem Risiko bereit? Oder soll sein Vermögen bei Anlageende in jedem Fall in gegenwärtiger Höhe erhalten sein? Wichtig ist auch die Frage, ob der Kunde bei einem möglichen Verlust seine regelmäßigen Ausgaben weiter tätigen könnte.
Empfehlung: Kommt es zu einer Produkt-Empfehlung, muss der Berater die Gründe dafür nennen und protokollieren. Warum zum Beispiel empfiehlt er einen bestimmten Garantiefonds und nicht das Festgeld? Er muss auch erklären, wie er zu ausgerechnet dem empfohlenen Produkt gelangt ist und nicht zu einem ähnlichen Produkt eines anderen Anbieters.
Kosten und Provision: Der Berater muss über die Kosten der Finanzprodukte aufklären. Diese sollten grundsätzlich so niedrig wie möglich sein, damit von der Rendite für den Anleger mehr übrig bleibt. Außerdem muss er auf Nachfrage die Höhe seiner Provision nennen, wenngleich sie dem Gesetz nach nicht protokolliert werden muss, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Denn nur so kann der Kunde die Interessen des Beraters erkennen. AUSWAHL: Bei jeder Produktempfehlung solle der Berater zwingend darauf achten, dass die Geldanlage breit gestreut wird. Die Empfehlung, eine bestimmte Unternehmensanleihe zu kaufen, ist demnach unvernünftig. Die Streuung reduziert das Risiko, viel Geld zu verlieren. Das geht bereits mit sehr kleinen Summen.
Schriftform: Das Protokoll muss unmittelbar nach dem Gespräch ausgehändigt werden - auf jeden Fall noch vor Vertragsabschluss. Der Kunde hat ein Recht auf Herausgabe. Allerdings könne man dem Berater auch die Gelegenheit geben, noch Zusatzinformationen zu besorgen, erklärt Nauhauser.
Protokoll zum Download: http://dpaq.de/Geldanlage-Protokoll
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