Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Steuer & Recht: Steuererklärung: Was man absetzen kann

Steuer & Recht
ANZEIGE

Steuererklärung: Was man absetzen kann

Mit ein bisschen Wissen kann man bei der Steuererklärung einige Beträge absetzen. Hilfe bekommt man hierbei vom Steuerberater.
Foto: Alexander Limbach, stock.adobe.com
231026198-1.jpg
231025027-1.jpg
231023458-1.jpg
231026475-1.jpg
231026634-1.jpg
231024894-1.jpg
231026455-1.jpg
231018035-1.jpg
231017833-1.jpg
231023616-1.jpg

Es gibt viele Irrtümer bezüglich der Steuererklärung. Zahlreiche sind wiederlegt und bringen bares Geld. Stellt sich die Frage: Stimmt’s oder stimmt’s nicht?

Die Kosten fürs Auto kann man absetzen und Arbeitnehmer dürfen maximal 1000 Euro im Jahr an beruflichen Ausgaben angeben, Mieter können keine Handwerkerkosten absetzen und eine Steuererklärung ist lästig: Diese und ähnliche Steuermythen sind weit verbreitet. Der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt die gängigsten Irrtümer – und was tatsächlich absetzbar ist.

Steuer-Irrtum 1: Die Kosten fürs Auto kann man von der Steuer absetzen

Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung und eine Teil- oder Vollkasko-Autoversicherung, das sind die üblichen Haltungskosten für Autobesitzer. Wer ab und zu Kollegen mitnehmen will, kann außerdem eine Zusatzversicherung für Insassen abschließen. Je nach Alter, Größe, Motorisierung und Umweltverträglichkeit des eigenen Pkw kommen für all das mehrere hundert Euro im Jahr zusammen. Viele denken, dass man diese Haltungskosten fürs Auto von der Steuer absetzen kann.

Stimmt teilweise: Nur die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung und die Insassen-Unfallversicherung darf man absetzen. Sie gelten im Steuerrecht als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“, genau wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das Problem bei diesen sonstigen Vorsorgeaufwendungen: Singles dürfen nur maximal 1900 Euro dieser Kosten jährlich absetzen, Ehepaare und Lebenspartner den doppelten Wert. Der Höchstbetrag wird allerdings oft schon mit der Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht.

Steuer-Irrtum 2: Nur Vermieter können Handwerkerkosten absetzen

Das Bad renovieren, den Herd anschließen oder die Kinderzimmer streichen lassen: Wer sein Zuhause in Schuss halten will, hat ständig zu tun. Und wer nicht alles selbst machen kann oder will, beauftragt dafür Handwerker. Doch können nur Vermieter die Kosten dafür von der Steuer absetzen?

Stimmt nicht: Jeder kann bis zu 20 Prozent seiner Handwerkerkosten im Jahr absetzen. Allerdings gilt eine Obergrenze von 1200 Euro im Jahr. Darin mit inbegriffen sind Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten der Handwerker, nicht aber die Materialkosten.

Steuer-Irrtum 3: Mieter können keine Nebenkosten absetzen

Je nachdem ob man im Einfamilienhaus oder einer größeren Wohnanlage lebt, fallen mehr oder weniger Nebenkosten dafür an. Zu diesen Nebenkosten zählen zum Beispiel die Ausgaben für Hausmeisterdienste, Müllentsorgung, Winterdienste oder Dachrinnenreinigung. Können nur Vermieter derartige Nebenkosten von der Steuer absetzt werden?

Stimmt nicht: Auch Mieter dürfen diese Kosten in ihre Steuererklärung eintragen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Die konkrete Höhe seiner Kosten entnimmt ein Mieter der Betriebskostenabrechnung, die er einmal im Jahr erhalten sollte. Wichtig: Arbeitskosten und Materialkosten müssen getrennt aufgeführt sein, denn das Finanzamt begünstigt nur die Arbeitskosten, und zwar maximal 4000 Euro im Jahr.

Steuer-Irrtum 4: Arbeitnehmer dürfen maximal 1000 Euro Werbungskosten im Jahr absetzen

Die Fahrt zur Arbeit, das Arbeitszimmer zu Hause, das Fortbildungsseminar, die Reisekosten bei einer Dienstreise oder die Berufskleidung – all das und noch etliches mehr zählt zu den Werbungskosten. Viele glauben, dass es für diese beruflichen Ausgaben eine Grenze gibt, nämlich maximal 1000 Euro im Jahr.

Stimmt nicht: Jeder Arbeitnehmer kann so viele Werbungskosten von der Steuer absetzen, wie er tatsächlich übers Jahr hatte. Deshalb sollte jeder Berufstätige seine Quittungen und Kassenzettel für Arbeitskleidung, Bustickets und andere berufliche Ausgaben aufheben, am Jahresende zusammenzählen und in Anlage N der Steuererklärung eintragen.

Die Summe von 1000 Euro haben wohl deshalb viele im Kopf, weil der Staat jedem Arbeitnehmer pauschal 1000 Euro im Jahr als Werbungskosten zuerkennt. Das bedeutet, dass das Finanzamt immer automatisch 1000 Euro vom Jahreseinkommen abzieht, auch wenn man weniger Kosten hatte. Für die Werbungskostenpauschale muss man lediglich die Steuererklärung abgeben, aber nirgendwo ein Kreuzchen machen oder eine Summe eintragen. Doch schon wer jeden Tag 16 Kilometer zu seiner Arbeit fährt, kommt allein mit seinen Fahrtkosten – 30 Cent pro Kilometer und einfache Strecke – über die Pauschale.

Steuer-Irrtum 5: So eine Steuererklärung ist nichts als lästig

Amtliche Nachweise raussuchen, manche Dokumente vielleicht noch anfordern müssen, Belege entziffern, Formulare ausfüllen und das alles rechtzeitig: Die Steuererklärung machen ist für viele eine lästige Qual.

Stimmt teilweise:

Aber wer sich Zeit nimmt, der kann gutes Geld zurückbekommen: Durchschnittlich über 970 Euro erhielten Steuerzahler, die eine Steuererklärung fürs Steuerjahr 2014 eingereicht hatten, laut Statistischem Bundesamt zurück.

Aus diesem Grund sollte man auf jeden Fall die Steuererklärung machen. Allerdings lohnt sich auch der Gang zum Profi. Die Experten wissen noch zahlreiche weitere absetzbare Beträge – mit dernen Hilfe kann man bares Geld sparen.                                                                       VLH/casi

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren