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Steuererklärung: Grüne Rezepte beim Finanzamt einreichen

Steuererklärung

Grüne Rezepte beim Finanzamt einreichen

Das Grüne Rezept kann eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen.
Das Grüne Rezept kann eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen. Foto: ABDA/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (dpa)

Grüne Rezepte können sich bezahlt machen. Denn sie dienen als Nachweis für das Finanzamt, dass bestimmte Medikamente medizinisch notwendig sind, erklärt der Deutsche Apothekerverband in Berlin.

Das wiederum ist Voraussetzung dafür, dass die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Auch die Zuzahlungsquittung für das rosa Rezept kann beim Finanzamt eingereicht werden.

Anerkannt werden die Kosten für Medikamente, wenn die individuelle Belastungsgrenze überschritten wurde. Diese ist abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl des Betroffenen. Abgesetzt werden können die gesetzlichen Zuzahlungen von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigem Medikament ebenso wie die Kosten für die Selbstmedikation zum Beispiel mit Allergiemitteln. (dpa)

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