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Steuerklasse: Wechsel für Verheiratete oft günstig

In der Regel haben Ehegatten Steuerklasse IV/IV, in vielen Fälle ist aber die Kombination III/V attraktiver.
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In der Regel haben Ehegatten Steuerklasse IV/IV, in vielen Fälle ist aber die Kombination III/V attraktiver.
Foto: Andrea Warnecke (dpa)

Ob Hochzeit oder Renteneintritt: Mit Veränderung der Lebensverhältnisse ändert sich oft auch die Steuerlast. Paare sollten einen Wechsel der Steuerklasse.

Hochzeitsfest und Flitterwochen können sehr teuer sein. Mehr Netto im Monat kann sich das frisch vermählte Paar aber mit der richtigen Steuerklasse sichern.

Von den Behörden werden beide Ehegatten oder Lebenspartner zwar automatisch in Steuerklasse IV eingeteilt, doch ein Wechsel in eine andere Klasse kann für beide oft günstiger ausfallen.

"In der Regel haben Ehegatten Steuerklasse IV/IV, da ist die Steuerlast so hoch, als wären die Ehegatten oder Lebenspartner nicht verheiratet", erklärt Tobias Gerauer, Leiter der Steuerrechtsabteilung der Lohnsteuerhilfe Bayern. Daher sei für viele Verheiratete die Steuerklassenkombination III/V attraktiver. "Für die Steuerklasse III/V gibt es eine kleine Faustformel: Wenn ein Partner rund 60 Prozent des Familieneinkommens verdient und der andere rund 40, dann wirkt III/V günstiger, da das Paar dann monatlich ein höheres Netto hat."

Welche Steuerklasse ist günstiger?

Die III/V-Kombination hat laut Uwe Rauhöft vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine jedoch Nachteile, wenn der Partner mit dem geringeren Verdienst Lohnersatzleistungen erhält, etwa in Form von Arbeitslosengeld I, Kurzarbeit, Krankengeld oder Elterngeld.

Eine Alternative zur III/V-Kombination ist die Steuerklasse IV mit Faktor. Dafür muss man einen Antrag beim Finanzamt stellen. Der Faktor errechnet sich aus den Löhnen der beiden Partner und führt dazu, dass beide weniger Lohnsteuer zahlen müssen und somit mehr Netto bleibt.

Der Aufwand lohnt sich oft

Der Wechsel zu Steuerklasse IV mit Faktor sei bei Paaren jedoch relativ unbeliebt, sagt Klocke. "Zum einen scheuen viele den Aufwand, und zum anderen ist der Faktor nur dann richtig gut, wenn es keine schwankenden Löhne gibt."

"Ob Steuerklasse IV, IV mit Faktor oder III/V - nach der Einkommenssteuererklärung haben alle gleich viel Steuern bezahlt", stellt Steuerrechtsexperte Gerauer klar. Man müsse sich die Frage stellen: Will ich ein monatlich höheres Nettogehalt, oder möchte ich später eine höhere Steuererstattung haben?

Unterm Strich bezahlen alle gleich viel

"Die Leute glauben, dass sie mit einem Steuerklassenwechsel unterm Strich Steuern sparen, das ist aber nicht so", sagt Klocke. Es geht lediglich darum, ein höheres Netto pro Monat zu haben, was wichtig ist, wenn man zum Beispiel Kredite bedienen muss oder das Geld monatlich für die Miete oder zum Leben benötigt. Die tatsächliche Steuer des Paares wird dann erst im Einkommensteuerbescheid festgelegt.

Grundsätzlich kann immer einmal im Jahr bis zum 30. November ein Antrag auf Steuerklassenwechsel gestellt werden, damit sich die günstigere Steuerklasse noch im laufenden Jahr auswirkt. (dpa)

Bundesministerium der Finanzen - Merkblatt zur Steuerklassenwahl

Informationen der Lohnsteuerhilfe

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