Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Tannenbaum oder Arbeitsplatz: Vorgemerkt: Heiligabend und Silvester sind Arbeitstage

Tannenbaum oder Arbeitsplatz

Vorgemerkt: Heiligabend und Silvester sind Arbeitstage

Vorgemerkt: Heiligabend und Silvester sind Arbeitstage
Vorgemerkt: Heiligabend und Silvester sind Arbeitstage

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie an Heiligabend und Silvester automatisch freihaben. Doch das ist nicht der Fall: Beide Tage sind keine gesetzlichen Feiertage, erläutert die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin (Ausgabe November/Dezember 2016).

Sonderregelungen

Zwar sind in vielen Arbeits- und Tarifverträgen sowie in Betriebsvereinbarungen Sonderregeln zu finden, die Beschäftigten einen zusätzlichen freien Tag garantieren. Steht dort nichts, müssen Mitarbeiter aber Urlaub nehmen, wenn sie an diesen Tagen nicht arbeiten wollen. Zumindest 2016 stellt sich diese Frage für viele aber nicht: Heiligabend und Silvester fallen jeweils auf Samstage. (dpa)

Diskutieren Sie mit
0 Kommentare
Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden