Vorzeitig aus dem Job: Was bei Altersteilzeit zu beachten ist
Früher wurde die Altersteilzeit von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Das ist heute nicht mehr so. Doch noch sind Unternehmen von der freiwilligen Vereinbarung überzeugt.
Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich vorher am besten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Erst danach sollten Arbeitnehmer die Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
Beschäftigungsverhältnis endet automatisch
Endet die Altersteilzeit, ist auch das Beschäftigungsverhältnis automatisch beendet, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. "Stellt sich dann heraus, dass der Arbeitnehmer noch keinen Anspruch auf Altersrente hat, hat er natürlich Schwierigkeiten."
Freiwillige Vereinbarung
Grundlage für die Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer, erläutert Dominik Ehrentraut vom Bundesarbeitsministerium. Die genauen Regelungen werden von Unternehmen oder Gewerkschaften festgelegt.
Bis zum 31.12.2009 hat die Bundesagentur für Arbeit das Altersteilzeit-Modell gefördert. Bis auf wenige Restfälle ist diese Förderung inzwischen ausgelaufen. Arbeitnehmer erhalten jedoch nach wie vor eine Steuererleichterung. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund hin. Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Aufstockungsbetrag der Bundesagentur für Arbeit sind steuerfrei.
Wöchentliche Arbeitszeit halbieren
Altersteilzeit kommt für Mitarbeiter infrage, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Vereinbarung kann die wöchentliche Arbeitszeit halbiert werden. Der Arbeitgeber stockt jedoch das Arbeitsentgelt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. (dpa)
Altersteilzeit-Regelungen der Bundesagentur für Arbeit
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung
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