
Steuer & Recht
Wenn Großeltern Kindergeld bekommen

Bei Unterhalt des Enkels
Eigentlich bekommen die Eltern das Kindergeld für ihren Nachwuchs. In bestimmten Fällen kann diese Leistung aber auch Großeltern zustehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Großeltern ein Enkelkind in ihren Haushalt aufnehmen, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 4 K 2296/15). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Dabei ist es mit dem Zusammenleben allein aber nicht getan. Die Großeltern müssen laut Gericht das Kind auch versorgen, Unterhalt gewähren und es betreuen. Die Betreuung müsse dabei einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben – also mehr als bloße Besuche oder Ferienaufenthalte umfassen. tmn

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