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Steuer & Recht: Wenn Großeltern Kindergeld bekommen

Steuer & Recht

Wenn Großeltern Kindergeld bekommen

Versorgen die Großeltern ihren Enkel inklusive Unterhalt, bekommen sie in bestimmten Fällen auch das Kindergeld.
Versorgen die Großeltern ihren Enkel inklusive Unterhalt, bekommen sie in bestimmten Fällen auch das Kindergeld. Foto: Mladen

Eigentlich bekommen die Eltern das Kindergeld für ihren Nachwuchs. In bestimmten Fällen kann diese Leistung aber auch Großeltern zustehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Großeltern ein Enkelkind in ihren Haushalt aufnehmen, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 4 K 2296/15). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Dabei ist es mit dem Zusammenleben allein aber nicht getan. Die Großeltern müssen laut Gericht das Kind auch versorgen, Unterhalt gewähren und es betreuen. Die Betreuung müsse dabei einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben – also mehr als bloße Besuche oder Ferienaufenthalte umfassen. tmn

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