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Ausnahmeregeln
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Das muss man zum elternunabhängigen Bafög wissen

Wer nach Ausbildung und einigen Jahren im Berufsleben ein Studium angeht, kann Anspruch auf Bafög haben - ganz unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Foto: Felix Kästle, tmn

Studierende können auch unabhängig vom Einkommen der Eltern Bafög bekommen. Wer hat Anspruch? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Miete, Fahrtkosten, technische Ausstattung: Ein Studium ist teuer. Wer nicht auf die finanzielle Unterstützung der Eltern setzen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Bafög. Das Einkommen der Eltern spielt dafür üblicherweise eine Rolle. Aber es gibt Ausnahmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur elternunabhängigen Förderung:

Elternunabhängiges Bafög - was genau ist das eigentlich?

Ob und in welcher Höhe Studierende eine monatliche finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen, hängt in der Regel nicht zuletzt vom Einkommen der Eltern ab. Oder bei verheirateten oder verpartnerten Studierenden vom Einkommen der Ehegatten oder Lebenspartner. Eltern beziehungsweise Ehegatten oder Lebenspartner sind den Studierenden nämlich per Gesetz zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Deshalb überprüft das Bafög-Amt die Höhe des Einkommens dieser Personen. Der Staat kann aber auch unabhängig davon Bafög gewähren. Das bezeichnet man als elternunabhängiges Bafög.

Wann ist die elternunabhängige Förderung möglich?

Eine elternunabhängige Förderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, die im Gesetz geregelt sind. Zum einen kann der zweite Bildungsweg gefördert werden, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in einer Übersicht erklärt. Das heißt Schülerinnen und Schüler, die ihr Abitur an einem Abendgymnasium oder Kolleg nachholen, bekommen Bafög.

Für Studierende hingegen ist Bafög unabhängig vom Einkommen der Eltern, der Ehegatten oder Lebenspartner möglich, wenn sie eine berufsqualifizierende Ausbildung gemacht haben und danach mindestens drei Jahre erwerbstätig waren. Bei einer kürzerer Ausbildungszeit muss die Berufstätigkeit entsprechend länger gewesen sein.

Förderung erhält auch, wer keine berufsqualifizierende Ausbildung hat, aber nach seinem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre erwerbstätig war. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man sich durch die Berufstätigkeit selbstständig finanzieren konnte.

Elternunabhängiges Bafög ist auch möglich, wenn der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist oder sie im Ausland leben und gehindert sind, ihrem studierenden Kind Unterhalt zu leisten.

Das Einkommen der Eltern bleibt ebenfalls außer Betracht, wenn Studierende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben. Hier müssen Studierende aber gesondert nachweisen, dass sie förderfähig sind. Wer die Altersgrenze überschreitet, bekommt Bafög nur noch in Ausnahmefällen.

Wird das Einkommen der Studierenden überprüft?

Ja. Neben dem Einkommen spielt das Vermögen des Studierenden eine Rolle. "Bei den Studierenden ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum - üblicherweise zwölf Monate bei zwei Semestern - relevant, wenn es 5420 Euro übersteigt", erklärt Meyer auf der Heide. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 8200 Euro.

Wie läuft der Bafög-Antrag ab?

Für elternunabhängiges Bafög gibt es keinen besonderen Bafög-Antrag, Studierende füllen die regulären Formulare aus. Das zuständige Bafög-Amt prüft, ob grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise muss es ein Vollzeitstudium sein und das Studium muss an einer staatlich anerkannten Hochschule erfolgen.

Wie hoch sind die Bafög-Sätze?

Die maximale Förderung beträgt laut BMBF 861 Euro pro Monat. Für diejenigen, die bei ihren Eltern wohnen, sind es maximal 592 Euro pro Monat. Einen Überblick gibt es auf der Webseite des BMBF. "Studierende, die älter als 29 Jahre sind, können maximal 941 Euro erhalten oder 672 Euro, wenn sie bei ihren Eltern wohnen", sagt Meyer auf der Heide.

Wie läuft die Rückzahlung ab?

Bafög-Empfänger erhalten die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen, gedeckelt auf maximal 10.010 Euro. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, also etwa der Regelstudienzeit, müssen Bafög-Empfänger das Darlehen in monatlichen Raten von mindestens 130 Euro an den Staat zurückzahlen, und zwar innerhalb von 20 Jahren. (tmn)

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