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Nicht vergessen: Bei Umzug: So melden Rentner neue Adresse

Nicht vergessen

Bei Umzug: So melden Rentner neue Adresse

Umziehen, aber richtig: Rentnerinnen und Rentner sollten dem Renten Service einen Ortswechsel mitteilen, sonst droht der Zahlungsausfall.
Umziehen, aber richtig: Rentnerinnen und Rentner sollten dem Renten Service einen Ortswechsel mitteilen, sonst droht der Zahlungsausfall. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Bei einem Umzug sollten Rentner und Rentnerinnen daran denken, auch dem Renten Service der Deutschen Post ihre neue Adresse mitzuteilen. Das gilt unabhängig davon, ob Ruheständler innerhalb Deutschlands oder ins Ausland umziehen. Andernfalls droht der vorübergehende Verlust der Bezüge, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.

Die weitere Rentenzahlung wird zunächst gestoppt

Um die Rente auszahlen zu können, benötigt der Renten Service die aktuelle Adresse des Rentners. Wird diese nach einem Umzug nicht mitgeteilt und kann sie auch nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service zunächst die weitere Rentenzahlung. Nur so können Überzahlungen vermieden werden. Melden sich Betroffene dann mit ihrer neuen Adresse beim Renten Service, wird die Zahlung fortgesetzt.

Umziehen oder Auswandern - so teilt man Änderungen mit

Die Änderungsmitteilung für einen Umzug innerhalb Deutschlands kann man unkompliziert per Mail an den Renten Service richten. Wer auswandert, muss die Änderung postalisch mitteilen. Entsprechende Formulare gibt es im Downloadcenter des Renten Service.

Die Adresse des zuständigen Renten Service finden Ruheständler in ihrem Rentenbescheid oder ihrer jährlichen Rentenanpassungsmitteilung.

(dpa)

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