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Grundsteuerreform: Tipps zur Grundsteuer

Grundsteuerreform

Tipps zur Grundsteuer

Das Grundsteuerreformgesetz ist zum 1. Januar diesen Jahres in Kraft getreten. Ab 2025 gibt es neue Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer.
Das Grundsteuerreformgesetz ist zum 1. Januar diesen Jahres in Kraft getreten. Ab 2025 gibt es neue Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer. Foto: akira_photo,stock.adobe.com

Wildwuchs Grundsteuer, denn bisher variierten die Preise schon in der Nachbarschaft. Damit ist nun Schluss: Ab 2025 gibt es neue Berechnungsgrundlagen. Viele Eigentümer und Eigentümerinnen haben daher in den vergangenen Wochen schon ein Informationsschreiben vom Finanzamt bekommen.

Um an Daten zu kommen, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer aufgerufen, aktiv zu werden. Was genau dahintersteckt, erklärt Dr. Gerd Benner, Leiter Unternehmenskommunikation der Versicherungsgruppe Debeka.

Was ist die Grundsteuer?

Eigentümer zahlen die Grundsteuer jährlich an Kommunen und Gemeinden. Diese nutzen die Einnahmen, um die örtliche Infrastruktur zu erhalten. Das sind bundesweit jährlich 15 Milliarden Euro. Aktuell berechnet sich die Grundsteuer aus dem Wert des Grundstücks und der Immobilie darauf. Zur Verwechslung kommt es übrigens oft mit der Grunderwerbsteuer. Diese wird aber beim Kauf von Immobilien einmalig fällig.

Was ändert sich eigentlich?

Häuser und Grundstücke waren bisher nicht einheitlich besteuert. Die Werte variierten und waren veraltet: Im Westen orientierte man sich noch an einem Wert aus 1964, im Osten sogar aus 1935. Das Grundsteuerreformgesetz ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Grundstücke werden zukünftig neu bewertet. Der Grundstückswert bleibt dafür die Basis.

Multipliziert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl, multipliziert mit dem Hebesatz, den die Stadt beziehungsweise Gemeinde festlegt, ergibt sich daraus die Grundsteuer.

Finanzamt berechnet den Grundsteuerwert

Keine Panik! Niemand muss sich an wilde Berechnungen wagen. Es geht vielmehr darum, Angaben zu Haus und Grundstück an das Finanzamt zu übermitteln. Das Finanzamt wiederum berechnet dann den Grundsteuerwert und stellt den Grundsteuerwertbescheid aus.

Außerdem stellt das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid aus. Beide Bescheide sind dann Grundlagen für die Festsetzung der Grundsteuer durch Stadt oder Gemeinde.

Bitte beachten!

Zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 müssen die Angaben in der Feststellungserklärung an das Finanzamt übermittelt werden. Dies erfolgt elektronisch über die Steuer-Online-Plattform ELSTER. Dabei geht es um Werte wie Lage, Fläche, Bodenrichtwert, Art des Gebäudes und Baujahr.

Neu: Grundsteuer C für baureife Grundstücke

Bisher gab es Grundsteuer A für die landwirtschaftliche Nutzung und die Grundsteuer B für die bauliche Nutzung. Weil es in Deutschland so viele unbebaute, aber eigentlich baureife Grundstücke gibt, wird die Grundsteuer C eingeführt. Diese soll Eigentümer animieren, zu bauen, statt die Grundstücke brach liegen zu lassen. Wilde Grundstücksspekulationen können so zukünftig vermieden und neuer Wohnraum geschaffen werden.

Sind auch Mieter betroffen?

Für die Grundsteuer und die Abgabe der Daten ist der Eigentümer verantwortlich. Preislich dürfte sich das erst ab 2025 für den ein oder anderen Mieter bemerkbar machen. Denn tatsächlich tragen viele Mieter die Grundsteuer im Rahmen ihrer Nebenkostenabrechnung.

Bei allen Fragen stehen einem Steuerberaterinnen und Steuerberater zur Seite. Oft übernehmen diese auch die komplette Abwicklung. pm/casi

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