Übungsleiterpauschale: So profitieren Ausbilder steuerlich
Wer seine Freizeit opfert, um anderen neben der Arbeit etwas beizubringen oder sie zu unterstützen, wird dafür vom Fiskus belohnt - mit gewissen Steuervorzügen.
Sie arbeiten neben Ihrem Hauptjob als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer? Dann haben Sie Anspruch auf den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Auf Teile Ihrer mit der Nebentätigkeit erzielten Einkünfte müssen so weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, so die Deutsche Rentenversicherung.
Aufwandsentschädigungen bis 3000 Euro sind steuerfrei
Seit dem Jahr 2021 beläuft sich die Pauschale auf 3000 Euro. Aufwandsentschädigungen bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt und damit lediglich ein Zuverdienst erzielt wird. Konkret bedeutet das: Sie sollten für die nebenberufliche Tätigkeit im Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel der Zeit aufbringen, die Sie für den Hauptberuf aufbringen.
Freibetrag in der Steuererklärung
Geltend machen können betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Freibetrag, indem sie die Einnahmen bis zu 3000 Euro in der Anlage N der Steuererklärung angeben. Dafür sollte im Formular von 2023 die Zeile 22 genutzt werden.
Übrigens: Den Übungsleiterfreibetrag können nicht nur Menschen erhalten, deren Tätigkeit pädagogischen Charakter haben. Auch jene, die nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit ausüben oder alte, kranke oder behinderte Menschen pflegen, können davon profitieren. Selbst wer nicht das ganze Jahr über, sondern nur wochen- oder monatsweise, einer Übungsleiter- oder vergleichbaren Tätigkeit nachgeht, kann vom Gesamtfreibetrag profitieren. (tmn)
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenWie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.