Wie hoch werden künftig die Ausgleichszahlungen für Landwirte mit bewirtschafteten Grundstücken in den Wasserschutzgebieten in Pfaffenhofen und Lauterbach sein? Nach der bisherigen Regelung, die seit 1999 gilt, werden bei den Grundstücken in der Schutzzone II und III dieselben Vergütungssätze zugrunde gelegt. Das heißt: Je nachdem, wie hoch die Stickstoffkonzentration im Boden ist, erhält der Landwirt bis zu maximal 299,90 Euro je Hektar. Es handelt sich also um ein „Bonus-Malus-System“.
Buttenwiesen