In Wertingen herrschen laut Richter Patrick Hecken vom Dillinger Amtsgericht seltsame Zustände. Zumindest was die Situation der Zahnärzte angeht. „Gefühlt gibt es in Wertingen mehr Zahnarztpraxen als Friseursalons“, sagte der Richter. Das sei für ein kleines Städtchen wie Wertingen äußerst ungewöhnlich. Und so sei der Konkurrenzdruck wohl ziemlich groß – wie sich an einer außergewöhnlichen Gerichtsverhandlung zeigte.
Angeklagt war eine deutsch-bulgarische Zahnärztin, die seit über fünf Jahren in Deutschland praktiziert. 2018 übernahm sie eine Praxis am Wertinger Marktplatz. Das Problem entstand nun an dem Namensschild, das sie für die Praxis verwendete. Denn laut Ansicht der Staatsanwaltschaft verwendete sie einen Titel, der ihr in dieser Form nicht zugestanden hätte.
In Deutschland verwenden Personen, die Anspruch auf einen Doktortitel haben, das Kürzel „Dr.“. Dieses Kürzel dürfen Akademiker allerdings nicht einfach übernehmen, wenn sie in Deutschland praktizieren, aber einen ausländischen Abschluss besitzen. Im Falle der Ärztin war dies ein Zahnarztstudium an einer bulgarischen Universität.
Trotz zweifacher beglaubigter Übersetzung war das Ergebnis falsch
Die Ärztin arbeitete zunächst in anderen Praxen mit dem akademischen Zusatz „Dr.“, niemand störte sich nach Aussage des Richters je daran. Mit dem Wechsel nach Wertingen änderte sich das. Sie wurde schon nach einem früheren Verfahren aufgefordert, ihren Namenszusatz zu ändern. Die Zahnärztin ließ daraufhin ihre bulgarische Urkunde bei zwei verschiedenen beglaubigten Übersetzern unabhängig von einander ins Deutsche übersetzen. Danach änderte sie ihren Namenszusatz in „D-r“ – nach eigener Aussage ging das aus der Übersetzung hervor.
Doch andere Zahnärzte störten sich an dem Namenszusatz auf ihrem Schild und zeigten sie an. Die Staatsanwaltschaft begründete die Weiterverfolgung der Angelegenheit damit, dass die von der Frau gewählte Schreibweise zu nahe am deutschen „Dr.“ gehalten sei – bei der Frage, ob das mit Vorsatz geschehen sei, wollte sich der Staatsanwalt in der Verhandlung nicht auf eine Bewertung festlegen. Jedenfalls hätte der Namenszusatz der Ärztin „d-r“ lauten müssen.
In Wertingen gibt es sehr viele Zahnärzte
Also muss sie diesen jetzt ändern. Damit das Verfahren eingestellt werde – immerhin stand der Vorwurf des „Missbrauchs von Titeln“ im Raum – sollte laut Staatsanwalt ein „symbolisches“ Bußgeld fällig werden: 1000 Euro. Laut Einschätzung der Verteidigung könne von „symbolisch“ in dieser Größenordnung kaum die Rede sein. Man einigte sich schließlich auf 750 Euro, die nun an das Höchstädter Tierheim gehen sollen.
Richter Hecken stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. Der ganze Fall wurde auch durch den Umstand erschwert, dass das Ursprungsdokument aus Bulgarien für Staatsanwalt und Richter nicht verständlich war – selbst der Größenunterschied der Buchstaben konnte von den Juristen nicht bewertet werden, aufgrund der in Bulgarien verwendeten kyrillischen Schrift. Die Verteidigerin der Angeklagten fragte dann, wo eigentlich die Schuld der Frau liege. „Es stellt sich grundsätzlich die Frage, in wie weit man sich auf das Urteil von beglaubigten Übersetzern noch verlassen kann“, sagte die Anwältin.
Hecken verzichtete auf die Anhörung der Ärzte, welche die Deutsch-Bulgarin angezeigt hatten. Der Sachverhalt sei ja zweifelsfrei geklärt worden, deswegen sei eine Anhörung der Zeugen nicht mehr notwendig. Er wolle bei der Angelegenheit außerdem „kein Öl ins Feuer gießen“.
Hinsichtlich der Motivation der Ärzte, sie für den falschen Namenszusatz anzuzeigen, äußerte die Angeklagte eine Vermutung: Sie würden auf jede mögliche Art versuchten, ihr Patienten abzujagen, und hätten in der Zusamstadt auch einen entsprechenden Ruf.
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