
Plus Das Bürgerbegehren verbreitet in seiner Fragestellung Falschinformationen - dem Landratsamt ist das egal.
Die Auseinandersetzung um den Turmbau am Wertinger Krankenhaus hat mit der Entscheidung für das Ratsbegehren eine neue Wendung bekommen. Die Entscheidung ist richtig, denn die Befürworter sollen auf dem Wahlzettel genauso vertreten sein wie die Gegner, das ist nur fair.
Im Stadtrat sah man das in den Reihen der Konservativen anders und ging mit fragwürdigen Äußerungen auf den Antrag los. Johann Bröll stellte die Vermutung an, man wolle den Bürgerwillen durch eine „geschickt gestellte Frage aushebeln“. Die Bürger seien mit zwei Fragen auf dem Zettel überfordert, es müsse bei dem Thema Einfachheit herrschen, argumentierten Josef Stuhler und Otto Horntrich.
Nicht das Ratsbegehren ist fehlerhaft
Es verhält sich aber genau andersherum: Es ist die Frage des Bürgerbegehrens, welche faktisch falsch gestellt ist. Die Fragestellung impliziert nämlich, dass die Stadt Wertingen als handelnder Akteur im Mittelpunkt steht und den Neubau selbst plant.
Das stimmt aber nicht, und wurde von Stadtrat Reinhold Wörle als Falschinformation entlarvt. Eine „Bauleitplanung“, für welche die Stadt tatsächlich zuständig ist, schafft nur Rahmenbedingungen, sie ist nicht die „Planung“ eines Turmbaus. Die eigentliche Planung samt Kostenaufwand liegt bei Ulrich Reitenberger.
Die Argumentation des Landratsamtes für die Entscheidung, dem Bürgerbegehren eine korrekte Fragestellung zu bescheinigen, ist abenteuerlich. Zum einen werde durch „den Bezug auf den entsprechenden Stadtratsbeschluss“ deutlich, was gemeint sei. In der Realität ist das auf dem Stimmzettel folgender Hinweis: „(Beschluss des Stadtrats vom 21.10.2020, Tagesordnungspunkt 4, Nr. 1)“ ohne jede weitere Erklärung.
Die Argumente des Landratsamtes sind haarsträubend
Es wird also erwartet, dass ein Stadtratsbeschluss, der zum Wahltag ein halbes Jahr alt sein wird, jedem Wertinger Wähler noch detailgenau im Gedächtnis ist. Vollends ins Absurde kippt die Geschichte durch eine zusätzliche Rechtfertigung des Landratsamtes. Zitat: „Eine weitere Präzisierung ergibt sich durch die Formulierung der Fragestellung des von der Stadt beschlossenen gegenläufigen Ratsbegehrens.“
Also wird nur durch die von den Ärztehaus-Befürwortern formulierte Gegenfrage klar, was die Turm-Gegner mit ihrer Formulierung auf dem Stimmzettel eigentlich meinen? Schriebe jemand ein Theaterstück über die Wertinger Turmbau-Saga, es hätte ihm wohl kaum eine bessere Pointe einfallen können.
Lesen Sie die dazugehörigen Artikel: Knappes Votum fürs Ratsbegehren zum Turmbauund Bürgerentscheid: Freie Wähler kritisieren Fragestellung
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