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Stadtrat: Bald darf Wertingen sich selbst feiern

Stadtrat

Bald darf Wertingen sich selbst feiern

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    Wertingen wurde am 11.11.1122 das erste Mal in einem Schriftstück erwähnt. Das ist im Jahr 2022 genau 900 Jahre her. Doch nicht nur dieses Jubiläum gibt es bald zu feiern: 2024 wird es 750 Jahre her sein, dass Wertingen als Stadt erwähnt wurde. Schon jetzt wird überlegt, wie das gefeiert werden kann.
    Wertingen wurde am 11.11.1122 das erste Mal in einem Schriftstück erwähnt. Das ist im Jahr 2022 genau 900 Jahre her. Doch nicht nur dieses Jubiläum gibt es bald zu feiern: 2024 wird es 750 Jahre her sein, dass Wertingen als Stadt erwähnt wurde. Schon jetzt wird überlegt, wie das gefeiert werden kann. Foto: Stadt Wertingen

    Ginge es nach der Geschichte, müsste Wertingen eigentlich eine Faschingshochburg sein. Denn das Datum der ersten urkundlichen Erwähnung der Zusamstadt ist kurios: Es ist der 11.11.1122, an dem das erste Mal in einem mittelalterlichen Dokument der Name Wertingen fällt. Zum traditionellen Faschingsbeginn am 11. November 2022 werden es somit genau 900 Jahre sein. Doch nicht nur das, zwei Jahre später gibt es gleich ein weiteres Jubiläum zu feiern. Im Jahr 2024 wird es genau 750 Jahre her sein, dass in einem mittelalterlichen Dokument das erste Mal von Wertinger „Bürgern“ die Rede ist – der Beweis, dass die Gemeinde im Zusamtal zu einer Stadt erhoben wurde und damit größere Selbstverwaltungsrechte bekam.

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