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Wertingen: Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?

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Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?

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    Eine Vorsorgevollmacht hilft im Ernstfall: In ihr kann bestimmt werden, wer die eigenen Geschäfte regeln soll, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist.
    Eine Vorsorgevollmacht hilft im Ernstfall: In ihr kann bestimmt werden, wer die eigenen Geschäfte regeln soll, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist. Foto: Franziska Koark/dpa

    Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – unter diesen drei Schlagworten füllt Isabella Schwägerl bei ihren Vorträgen im ganzen Landkreis Dillingen die Säle. Ein Thema, das alle Menschen angeht, sobald sie 18 Jahre sind. Am Dienstag, 22. Januar, wird die Leiterin der Betreuungsbehörde auf Einladung der Hospizgruppe Wertingen-Höchstädt ab 19 Uhr im Festsaal des Wertinger Schlosses referieren. Wir sprachen mit ihr im Vorfeld der Veranstaltung.

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