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Wertingen
27.01.2021

Wertinger Umweltschutzreferentin will Wert alter Bäume aufzeigen

In Wertingen finden sich vielerorts schöne Kastanien.
Foto: Bärbel Schoen (Archiv)

Plus Große Bäume werden auch in Wertingen per Verordnung geschützt. Bei so manchem Gartenbesitzer stehen sie offensichtlich nicht hoch im Kurs.

Seit 2011 gilt in Wertingen die Baumschutzverordnung. Laut dieser dürfen Bäume, deren Stamm mit einem Umfang von mehr als 80 Zentimeter gewachsen ist, weder gefällt, zerstört oder auf andere Weise verändert werden. Das gilt auch für mehrstämmige Bäume, bei denen einer davon mehr als 50 Zentimeter Durchmesser misst.

"Momentan wollen die Leute eher gar keinen Baum im Garten"

Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafzahlungen bis zu 50.000 Euro rechnen. Laut der Verordnung tragen die Bäume zur innerörtlichen Begrünung, der Erhaltung der Lebensgrundlage vieler wild lebender Tiere und zum Klimaschutz bei. Doch der Trend in Privatgärten geht in eine andere Richtung.

„Momentan wollen die Leute eher gar keinen Baum im Garten“, sagt Tobias Munz, Inhaber der gleichnamigen Wertinger Baumschule. Wenn, dann würden seine Kunden eher kleinkronige Bäume bevorzugen, die zu Zierzwecken angepflanzt werden.

Ein großer Faktor dabei sei die Arbeit, die bei großen Bäumen oft mit anfällt, beispielsweise das Laub im Herbst. „Die Gärten werden auch kleiner“, sagt Munz weiter, weshalb oft schlichtweg kein Platz für große Bäume vorhanden sei.

Wenn ein Baum für ein Grundstück zu groß würde und sich beispielsweise das benachbarte Pflaster durch die Ausbreitung des Wurzelwerks heben würden, müssen diese ebenfalls entfernt werden, so Munz. Für ihn steht aber fest, dass für solche stets ein neuer Setzling nachgepflanzt werden soll.

Stadträtin Hertha Stauch ist seit knapp einem Jahr als Umweltreferentin für die Stadt Wertingen im Einsatz. Dabei ist sie auch für die Durchsetzung der Baumschutzverordnung zuständig. Gehen Anträge für Veränderung oder Entfernung geschützter Bäume ein, ist auch sie vor Ort bei der Beschauung dabei. Reaktionen der Antragsteller seien dabei eher verhalten, wenn der unerwünschte Baum stehen bleiben muss. Oft würden dann Kompromisse beschlossen, wie beispielsweise der fachgerechte Zuschnitt der Pflanzen. Besonders das sei wichtig, da Bäume bei nicht fachgerechtem „Schnippeln“ oft dem Tode geweiht seien.

Manchmal müssen Bäume gefällt werden - aus Sicherheitsgründen

Manchmal müssten jedoch auch alte Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden, wie Stauch erklärte. Beispielsweise sei in Geratshofen eine alte Birke in der Nähe der Straße gestanden. Diese war wegen Pilzbefall innen hohl und hätte bei starkem Wind brechen und auf die Straße fallen können, was ein Verkehrsrisiko darstellte.

Wertingens Umweltschutzreferentin Hertha Stauch.
Foto: AZ-Archiv

„Wir müssen uns mehr über den Wert eines Baumes bewusst werden“, findet die Stadt- und Kreisrätin der Grünen. Auch über den finanziellen Wert hinaus. Für sie steht fest: „Wir brauchen uns nicht über den Artenrückgang wundern, wenn keiner mehr bereit ist, einen alten Baum stehen zu lassen.“

Um das zu ändern, möchte sie den Menschen die positiven Aspekte großer und alter Bäume aufzeigen. So nennt sie als Beispiele den Schatten, den diese im Sommer spenden. So würde man im Biergarten auch keine Markisen wollen, sondern lieber die großen Kastanien. Auch das Laub sei eigentlich kein Problem. Für viele Tiere stelle dieses einen wichtigen Lebensraum dar, außerdem könnten Kinder im Laub spielen.

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