Wertinger Grundstück im Hochwassergebiet darf bebaut werden
Plus Die Wertinger Stadträte beschließen außerdem den Ausbau des Straßenbanketts zwischen Geratshofen und Hettlingen.
Die Mitglieder des Wertinger Bauausschusses haben die Einbeziehung eines Grundstückes in den Bebauungsplan „Sportplatzweg“ in Roggden gebilligt. Was nach einer Formalie klingt, hat einige Auswirkungen: So darf in dem Grundstück nun ein Wohnhaus gebaut werden. Allerdings liegt eben dieses Grundstück teilweise in einem sogenannten „HQ-100-Gebiet“. Das heißt, dass die Stadt damit rechnet, dass bei einem extremen Hochwasser – „100“ steht hier für statistisch „einmal alle 100 Jahre“ – dieses Grundstück teilweise überflutet wird. In der jüngeren Vergangenheit hatten deshalb Stadträte Bedenken geäußert.
Nun wurde allerdings mit der Bedingung zugestimmt, dass das Wohnhaus nur ganz am Rand des Grundstücks in einem Bereich gebaut werden darf, der von den Wassermassen vermutlich verschont bliebe. Außerdem muss das Wohngebäude mit einem um 50 Zentimeter höheren Fundament als sonst im Ort üblich gebaut werden.
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