Wertinger Stadtrat ändert Bebauungspläne
In allen drei Fällen notwendige Grundlage
Neben dem Gelände für den neuen Kindergarten (wir berichten) befassten sich die Wertinger Stadträte in ihrer jüngsten Sitzung mit weiteren Baufragen. So müssen einige Vorgaben des Bebauungsplans für das neue geplante Gebäude der Lebenshilfe in der Thürheimer Straße der vorgesehenen Bauweise angepasst werden. Konkret geht es um Höhenvorgaben, Baugrenzen und Wohneinheiten. Diese seien einst nach landwirtschaftlichen Betrieben ausgerichtet worden, informierte Johann Meitinger von der Bauverwaltung. Die Stadträte stimmten der Änderung einstimmig zu.
Ihr Einverständnis gaben sie ebenfalls der Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Grundstück in Rieblingen. Hier sollen – südlich der Bliensbacher Straße – auf einem freien Gelände vier Einfamilienhäuser entstehen. Während der obere Bereich als Dorfgebiet vorgesehen ist, ist der untere Teil als Grünfläche ausgezeichnet. Das Vorhaben sei ganz im Sinne der Stadt, so Bürgermeister Willy Lehmeier: „Wir wünschen uns Nachverdichtung.“ Der Bebauungsplan sieht vor, dass der Bereich als allgemeines Wohngebiet gekennzeichnet ist. Diskutiert haben die Ratsmitglieder anschließend über die Zufahrt der entstehenden Häuser. Laut eingereichtem Plan soll an der Ostseite – Richtung Ortsmitte – eine Erschließungsstraße entstehen. Diese wird eine „Privatstraße mit öffentlicher Widmung“. Das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer für sämtliche Pflichten samt Kosten aufzukommen haben. Gleichzeitig gelten auf der Zufahrtsstraße die Regeln der öffentlichen Verkehrsordnung. Der Rieblinger Stadtrat und Zweite Bürgermeister Johann Bröll befürwortete diese Lösung: „Damit ist nichts verbaut für die Zukunft.“ Sein Anliegen ist es, dass noch ein Fußweg zum Bürgerhaus entsteht, was die Wohnqualität verbessern würde.
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