Bei einem Bauantrag, bei dem es um den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Einliegerwohnungen in Bocksberg geht, wunderten sich die Mitglieder des Gemeinderats Laugna in der jüngsten Sitzung über eine Anmerkung des Staatlichen Bauamts. Der Abstand zur Staatsstraße soll 20 Meter betragen. Tatsächlich sind 18 Meter bis zur Straßenkante geplant, wobei aufgrund des Gebäudes keine Sichtbeeinträchtigung zu erwarten sei.
Laugna