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  3. Villenbach: Die Gebühren für den Kindergarten in Villenbach steigen

Villenbach
11.05.2023

Die Gebühren für den Kindergarten in Villenbach steigen

In der Kindertagesstätte in Villenbach konnten alle Stellen besetzt werden. Zum 1. September werden die Gebühren für die Betreuungen der Kinder steigen.
Foto: Christophe Gateau, dpa

Plus Der Gemeinderat beschließt eine moderate Erhöhung. Außerdem geht es in der Sitzung um die Frage, wo und wann eine Stützmauer gebaut werden darf.

Für die Eltern von Kleinkindern in Villenbach gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute vorweg. Laut Auskunft von Bürgermeister Werner Filbrich sei man in der glücklichen Lage, alle Stellen in der Kindertagesstätte besetzen zu können. In der Kita unter der Trägerschaft des Arbeiter-Samariter-Bundes hatte es zuletzt einen Personalnotstand gegeben. Allerdings werden die Eltern ab September etwas tiefer für die Gebühren in die Tasche greifen müssen. Der Gemeinderat hat eine Erhöhung der Gebühren für den Kindergarten um acht Prozent und für die Krippe um fünf Prozent beschlossen. So zahlen Eltern beispielsweise für eine vier- bis fünfstündige Betreuung im Kindergarten künftig 123 Euro monatlich statt bisher 114, in der Krippe steigt der Betrag von 169 auf 177 Euro. Übrigens: Der Freistaat Bayern erstattet seit 2019 für jedes Kind im Kindergarten 100 Euro monatlich. Entsprechend gibt es einen Krippenzuschuss, der aber ans Haushaltseinkommen gekoppelt ist. 

Das Gelände in Riedsend hat einen Höhenunterschied von sechs Metern

Ein weiteres Thema an diesem Abend sei der Bau von Stützmauern gewesen, erklärte Bürgermeister Filbrich im Nachgang der Sitzung. Zum einen ging es um die Errichtung einer Stützmauer und die Veränderung eines Geländes im Ahornweg in Riedsend. Das Gelände dort sei sehr schwierig zu bebauen, sagte Filbrich. So weise das Grundstück einen Höhenunterschied von sechs Metern auf. Laut den Vorgaben des Bebauungsplanes sind in diesem Bereich aber keine Stützmauern erlaubt. Angesichts des problematischen Geländes stimmte der Rat in diesem Fall der Errichtung zu. Ähnlich gelagert ist der Fall in der Demhartstraße in Villenbach. Dort geht es um einen Höhenunterschied von zwei Metern auf dem betreffendem Areal. In diesem Fall wurde der Bau von Stützmauern und einer Einfriedung genehmigt.

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