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Arbeitslosigkeit: Jobverlust: Jeder fünfte Beschäftigte wird sofort zum Hartz-IV-Empfänger

Arbeitslosigkeit

Jobverlust: Jeder fünfte Beschäftigte wird sofort zum Hartz-IV-Empfänger

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    Jeder Fünfte, der im ersten Halbjahr 2015 seinen Job verloren hat, ist direkt zum Hartz-IV-Empfänger geworden. Die kurze Rahmenfrist macht es vor allem Leiharbeitern schwer
    Jeder Fünfte, der im ersten Halbjahr 2015 seinen Job verloren hat, ist direkt zum Hartz-IV-Empfänger geworden. Die kurze Rahmenfrist macht es vor allem Leiharbeitern schwer Foto: Felix Kästle/dpa

    Mehr als ein Fünftel der Beschäftigten, die im ersten Halbjahr 2015 ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind gleich zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit zum Hartz-IV-Empfänger geworden. Dies geht aus einer Auswertung der aktuellen Arbeitsmarktzahlen durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hervor.

    Über 20 Prozent rutschten direkt in Hartz IV

    Den Zahlen zufolge rutschten von den insgesamt 1,238 Millionen Menschen, die zwischen Anfang Januar und Ende Juni trotz der guten Konjunktur ihren sozialversicherten Job verloren, 264.000 oder 21,3 Prozent unmittelbar in Hartz IV.

    Viele scheiterten beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit an den hohen Zugangshürden zum Versicherungssystem und enthielten entweder gar kein Arbeitslosengeld oder nur so niedrige Leistungen, dass sie ergänzend auf Hartz IV angewiesen seien, heißt es in einem Papier des Leiters der DGB-Fachabteilung Arbeitsmarktpolitik, Wilhelm Adamy. Diese Zahlen zeigten, "dass der Weg vom Beschäftigten zum Hartz-IV-Empfänger sehr kurz sein kann und das soziale Auffangnetz der Arbeitslosenversicherung große Sicherungslücken hat".

    Vor allem befristet Beschäftigte fallen sofort in Hartz-IV-System

    Viele der Betroffenen hätten zwar gearbeitet und ein ganzes Jahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Sie hätten dies aber nicht innerhalb der letzten zwei Jahre - der sogenannten gesetzlichen Rahmenfrist - schaffen können, weil sie befristet oder unregelmäßig beschäftigt gewesen seien. Wegen der zu kurzen Beitragszahlungen oder einer zu lange zurückliegenden Beschäftigung führe dies "zum sofortigen Sturz in das Hartz-IV-System".

    Vor allem Leiharbeiter sowie kurzfristig und prekär Beschäftigte kommen laut Adamy oft gar nicht in den Schutz der Arbeitslosenversicherung. Von den 183.000 Leiharbeitern, die im ersten Halbjahr arbeitslos geworden seien, seien 68.000 direkt auf Hartz IV angewiesen gewesen.

    Rahmenfrist für Arbeitslosengeld I soll auf 3 Jahre verlängert werden

    Der DGB fordert daher dringend, die gesetzliche Rahmenfrist zu verlängern. Schließlich sei schon im Koalitionsvertrag festgehalten worden, dass Beschäftigte künftig wieder drei statt zwei Jahre Zeit haben sollten, um zwölf Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Diese Einzahlungen sind die Voraussetzung dafür, Arbeitslosengeld I zu bekommen.

    Von dieser Reform würden laut DGB vor allem Menschen profitieren, die oft nur für kurze Zeit einen sozialversicherungspflichtigen Job haben. Die sogenannte Rahmenfrist hatte schon vor 2006 bei 36 Monaten gelegen und wurde dann auf 24 Monate verkürzt. AFP

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