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Betriebsratswahlen 2018: Beschäftigte dürfen ihren Betriebsrat wählen

Betriebsratswahlen 2018

Beschäftigte dürfen ihren Betriebsrat wählen

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    Ab Anfang März kann bundesweit in 28.000 Betrieben wieder ein neuer Betriebsrat gewählt werden.
    Ab Anfang März kann bundesweit in 28.000 Betrieben wieder ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Foto: Karl Aumiller (Archiv)

    Im Sommer gemeinsam mit der Familie in den Urlaub fahren, ist für viele selbstverständlich. Doch was machen, wenn der Chef sagt: geht nicht. Kleinbeigeben und es akzeptieren oder Hilfe suchen? In solchen Fällen kann der Betriebsrat vermitteln – und dieser wird ab Anfang März bis Ende Mai bundesweit in 28.000 Betrieben wieder gewählt.

    Manuel Riebler ist bei der Landbäckerei Ihle am Standort Friedberg Vorsitzende des Betriebsrats. Er sagt: „Wir unterstützen die Kollegen dabei ihre Überstunden dann abzubauen, wenn sie es wollen.“ Die Arbeit gehe aber noch viel weiter. So werde geschaut, dass Familienväter nicht so oft sonntags arbeiten müssen, oder dass die Arbeitspläne richtig gestaffelt seien. „In Betrieben, wo ein Betriebsrat fehlt, kommen solche Sachen zu kurz“, sagt Riebler.

    Am Standort Friedberg wird dieses Jahr nach dem Listenwahlverfahren gewählt. Mehrere Personen sind auf drei Listen verteilt. Jeder Beschäftigter kann einer Liste eine Stimme geben. Umso mehr für eine Liste gestimmt haben, umso mehr Bewerber auf der Liste kommen in den Betriebsrat. „Dieses Gremium wählt dann den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter“, erklärt Riebler.

    Auch bei Ledvance wird ein Betriebsrat gewählt

    Anders sieht es bei Ledvance in Augsburg aus. Trotz der drohenden Werksschließung wird auch dort ein neuer Betriebsrat gewählt. Der stellvertretende Vorsitzende Andreas Jakob sagt: „Bei uns gibt es nur eine Bewerberliste, deswegen werden die Personen direkt gewählt.“ Elf werden es am Ende sein. Seiner Meinung nach ist ein Betriebsrat notwendiger denn je. „Seit 31 Jahren arbeite ich in dem Unternehmen, mein Vater war hier schon angestellt“, sagt Jakob. Derzeit ginge es für die 700 Beschäftigten um alles.

    „Es heißt, dass es keine Alternativen zur Werksschließung gibt“, sagt er. Mitte März möchte der Betriebsrat zusammen mit einem Wirtschaftssachverständigen der Firmenleitung das Gegenteil beweisen. „Und dann brauchen wird die Belegschaft umso mehr“, sagt Jakob. Seine Aufgabe sei es, die Kollegen in der derzeitig schwierigen Lage zu motivieren, weiterzukämpfen. „Ich spiele zum Teil Psychiater“, erzählt er.

    Silke Klos-Pöllinger, DGB-Regionsgeschäftsführerin in Schwaben, lobt die Arbeit der Betriebsräte: „Doch leider wird diese zu wenig wertgeschätzt.“ Immerhin sei es ein Ehrenamt. Erst bei einem Unternehmen ab 200 Beschäftigte werde ein Betriebsrat freigestellt, um sich voll und ganz auf seine Arbeit konzentrieren zu können. „Oft werden die Gewerkschaften und Betriebsräte in einen Topf geworfen“, sagt Klos-Pöllinger. Der DGB unterstütze die Arbeit der Betriebsräte zwar, mehr aber nicht. Andersherum können die Betriebsräte keine Streiks ausrufen, das sei Aufgabe der Gewerkschaften.

    Hohe Wahlbeteiligungen bei Betriebsratswahlen

    „Betriebsratswahlen sind ein wichtiges Stück Demokratie in den Unternehmen“, sagt Klos-Pöllinger. Das sehe man auch an der Wahlbeteiligung. Im Schnitt liege diese bei 80 Prozent. „Das ist mehr als bei der Bundestags- oder Europawahl.“

    Und Betriebsräte sind nicht nur wichtig für die Arbeitnehmer, sondern in manchen Fällen auch für jeden Einzelnen in Deutschland. Die Erzeugung etwas so Selbstverständlichem wie Strom muss in Krisensituationen reibungslos funktionieren. In Bayerisch-Schwaben arbeiten rund 150 Mitarbeiter an 36 Standorten bei den Bayerischen Elektrizitätswerken.

    Sabine Oelkrug, Betriebsratsvorsitzende, bringt es auf den Punkt: „Wir versuchen, Lösungen zu finden und keine Probleme zu schaffen.“ Bei Hochwasser beispielsweise müssten die Arbeiter außerordentliche Schichten einlegen, um ständig die Dämme und Deiche abzufahren und zu kontrollieren. Manche arbeiten dann mehr als zwölf Stunden. „Über Betriebsvereinbarungen wird das dann gemeinsam mit der Firmenleitung geregelt“, sagt Oelkrug. Sie sehe die Betriebsräte deshalb nicht als Feind des Arbeitgebers an.

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