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  3. Corona-Krise: Soforthilfen: Bringt das viele Geld des Staats überhaupt nichts?

Corona-Krise
14.05.2020

Soforthilfen: Bringt das viele Geld des Staats überhaupt nichts?

Die Soforthilfen des Staats haben nicht immer die erwünschte Wirkung.
Foto: stock.adobe.com

Plus Unternehmer müssen lange auf die Unterstützung in der Corona-Krise warten, kritisieren Mittelstandsverbände. Und ein Teil der Hilfen könnte man Ende verpuffen.

Schnelle und unbürokratische Hilfe hatte der Freistaat Bayern den Unternehmern versprochen, als im März in der Corona-Epidemie das öffentliche Leben heruntergefahren wurde. Doch ein Teil der Antragsteller wartet immer noch auf Zahlungen, berichten Verbände. Und ein Teil der Hilfen könnte verpuffen, da Unternehmen damit nicht langfristig gerettet werden können.

Die Soforthilfen müssen von den Firmen nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Wer einen Liquiditätsengpass hat und bis zu fünf Beschäftigte hat, bekommt zum Beispiel maximal 9000 Euro, bis zu 250 Beschäftigten sind es maximal 50.000 Euro. Doch teilweise ziehen sich die Bewilligungen hin, bestätigen Mittelstandsverbände. Und die Beantragung sei schwerer als gedacht, schildern es Unternehmer.

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.05.2020

Hallo an die AZ, und vielen Dank, dass Sie das Thema "hochziehen". Als Steuerberater kann ich bestätigen, dass in der Wirtschaft eine extrem hohe Verunsicherung besteht. Richtig ist, dass die Dauer der Bearbeitung aus unerfindlichen Gründen stark voneinander abweicht. Aber der Reihe nach:
Das Problem beginn an der Stelle, dass die Soforthilfen in den einzelnen Bundesländern nach unterschiedlichen Kriterien behandelt werden. So reicht es nach der betreffenden Homepage in NRW schon aus, dass der Umsatz eines Monats z. B. April 2020 max. die HJälfte des Vorjahresumsatz erreicht. Ein voraussichtlicher Liquiditätsengpass kann in NRW auch ein Antragsgrund sein, muss aber nicht. In Bayern gibt es die Umsatzregel überhaupt nicht, hier geht es ausschließlich um den Liquiditätsengpass.
Nächstes Problem ist die Frage wer die Unternehmer in der Sache berät. Naturgemäß sind die Steuerberater in wirtschaftlichen Dingen der Ansprechpartner der Unternehmer. Da der Vorgang aber in der Verwaltungsgerichtsbarkeit endet dürfen Steuerberater hier vom Gesetz her gar nicht tätig sein. Ist es ernsthaft gewollt, dass der Unterstützung suchende Unternehmer sich einen Verwaltungsrechtler suchen soll?
Das sind nur 2 Beispiele, einer Liste, die noch um einiges länger ist. Richtig ist, dass es darum ging dass der Staat im März schnell Hilfe für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen anbietet. Naturgemäß sind bei solchen Schnellschüssen auch Fehler beinhaltet, nur habe ich leider den Eindruck, dass es an der Nacharbeit seitens des Gesetzgebers fehlt. Die überlässt man der Institution, die die Sache abwickeln soll, was aber naturgemäß die falsche Stelle ist. Aus meiner Sicht wäre es dringend geboten, dass die Regierung sich nochmal des Problems annimmt und die dringend notwendigen Nachbesserungen in die Wege leitet. Ansonsten werden die Unternehmer in den nächsten 3 Jahren in der Ungewissheit leben, ständig damit rechnen zu müssen, dass die Bewilligung der Corona-Soforthilfe rückwirkend überprüft wird und evtl. zurückgefordert wird.