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Auto-Abgase: Gutachten: Stickoxid-Messstellen in Deutschland stehen richtig

Auto-Abgase

Gutachten: Stickoxid-Messstellen in Deutschland stehen richtig

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    Der Tüv hat im Auftrag von Bundesumweltministerin Schulze überprüft, ob die Messstellen für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid NO2 richtig stehen.
    Der Tüv hat im Auftrag von Bundesumweltministerin Schulze überprüft, ob die Messstellen für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid NO2 richtig stehen. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Die Messstellen für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) in Städten sind nach einer Tüv-Untersuchung insgesamt vorschriftsmäßig aufgestellt. Bei 66 von 70 Messstellen, die im Zuge des Streits um Diesel-Fahrverbote überprüft wurden, gab es demnach keine Auffälligkeiten. Drei weitere liefern nach Einschätzung des Tüv Rheinland repräsentative Ergebnisse, obwohl die Standorte leicht von den EU-Vorschriften abweichen. Die Ergebnisse stellten Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Tüv-Experte Peter Wilbring am Mittwoch in Berlin vor.

    Tüv hat überprüft, ob die Stickoxid-Messstellen richtig positioniert sind

    Für eine Messstelle im Berliner Stadtteil Neukölln, die vier Meter näher an einer verkehrsreichen Kreuzung steht als erlaubt, empfehlen die Experten zwar weitere Untersuchungen. Sie schließen die Eignung aber nicht aus. Der Tüv Rheinland hatte 70 Messstellen in verkehrsreichen Gebieten untersucht, darunter alle, an denen 2017 der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wurde. In Nordrhein-Westfalen wurde nicht nochmal überprüft, da der Tüv das dort bereits erledigt hatte.

    Zu hohe NO2-Werte sind der Grund für Fahrverbote für ältere Diesel, denn Dieselautos sind in Städten für einen großen Teil der Belastung verantwortlich. Wo gemessen wird, schreibt eine EU-Richtlinie vor, die allerdings einen gewissen Spielraum lässt. Kritiker hatten immer wieder behauptet, in Deutschland werde zu streng gemessen. Die Tüv-Befunde entlarvten "die Nebelkerzen, die Ablenkungsmanöver, als das, was sie wirklich waren", sagte Ministerin Schulze, "eine unnötige Verunsicherung der Menschen." In der Zeit hätte man stattdessen mehr für saubere Stadtluft tun können.

    Untersucht wurden Messstellen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Experten prüften unter anderem den Strandort, die Höhe des Lufteinlasses, Windverhältnisse und andere Quellen für NO2, die Einfluss auf die Werte haben könnten. Sie prüften meistens anhand von Dokumenten und in 19 Fällen vor Ort. Nicht komplett korrekt positioniert, aber trotzdem gültig sind laut Gutachten Messstellen im baden-württembergischen Pleidelsheim, am Münchener Stachus und in Wiesbaden.

    In vielen Städten ist die NO2-Belastung zu hoch

    Die FDP im Bundestag gibt sich mit der Tüv-Untersuchung nicht zufrieden - es hätte in jedem Fall vor Ort nachgemessen werden müssen, sagte Verkehrspolitiker Oliver Luksic der dpa. Außerdem müsse der Spielraum der Verordnung so weit wie möglich ausgenutzt werden. "Rechtskonform bedeutet nicht verhältnismäßig." Messungen einen Meter höher oder weiter vom Fahrbahnrand entfernt machten den Unterschied, ob es am Ende zu Fahrverboten komme oder nicht. 

    Tüv-Experte Wilbring merkte an, dass die EU-Richtlinie und die entsprechende deutsche Verordnung teils "wenig präzise gefasst" seien mit Blick auf die Repräsentativität der Standorte. Die Bundesländer gingen damit unterschiedlich um, die Methoden seien "alle gut" und "in sich stichhaltig". 

    Trotz weiterer Verbesserungen war 2018 noch in 57 deutschen Städten die NO2-Belastung zu hoch. Die Bundesregierung versucht unter anderem mit Förderprogrammen, Fahrverbote zu vermeiden. Die deutschen Hersteller sind dabei, die Motorsoftware älterer Diesel zu erneuern, damit Abgas besser gereinigt wird. Autobesitzer sollen mit Prämien zum Kauf saubererer Wagen bewegt werden. Für Pkw-Nachrüstungen der Abgasreinigung direkt am Motor hat die Berliner Koalition die rechtlichen Grundlagen gelegt, sie sind aber noch nicht angelaufen. (dpa)

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