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Leiharbeit
17.09.2013

Höherer Mindestlohn: Leiharbeiter bekommen ab Januar mehr Geld

Die rund 800 000 Leiharbeiter in Deutschland bekommen ab Januar einen höheren Mindestlohn.
Foto: Jens Wolf (dpa)

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich auf einen höheren Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche geeinigt. Ab Januar soll der Lohn für rund 800.000 Leiharbeiter steigen.

Für die rund 800.000 Leiharbeiter in Deutschland steigt ab dem 1. Januar der Mindestlohn: Im Westen wird er auf 8,50 Euro erhöht, zum 1. April 2015 auf 8,80 Euro und zum 1. Juni 2015 auf 9,00 Euro, wie der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und die IG Metall am Dienstag mitteilten. Im Osten steigt der Mindestlohn demnach bis Juni 2015 in drei Stufen auf 8,50 Euro. Darauf einigten sich die Tarifgemeinschaft des DGB und die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit in Berlin. Einen verbindlichen Mindestlohn für gibt es seit Anfang 2012.

Auch Branchenmindestlohn für Steinmetze und Bildhauer vorgesehen

Nach Gewerkschaftsangaben bedeutet die geplante Anhebung eine Lohnsteigerung ab Januar 2014 von 3,8 Prozent im Westen und von 4,3 Prozent im Osten. Bis Mitte 2015 seien es insgesamt 9,6 Prozent mehr im Westen und 12,8 Prozent mehr im Osten.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte an, sie werde den neuen Mindestlohn "umgehend" für allgemeinverbindlich erklären, damit alle Beschäftigten möglichst schon ab dem 1. November von dem Aufschlag profitieren könnten. Das Kabinett werde zudem am Mittwoch einen weiteren Branchenmindestlohn für Steinmetze und Bildhauer beschließen.

Von der Leyen: Branchenmindestlöhne sind zukunftsfähig

Die Einigung habe eine "überragende Bedeutung für die Mindestlohndebatte in Deutschland", erklärte von der Leyen. Denn die Zeitarbeit strahle in viele andere Bereiche der deutschen Wirtschaft aus. Die Einigung zeige zudem, dass die tariflichen Branchenmindestlöhne funktionieren und dieses System Zukunft habe. Die CDU ist gegen einen allgemeinen Mindestlohn.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt nannte die Erhöhung des Mindestlohns für Leiharbeiter "vertretbar", weil für die beiden ersten Stufen Laufzeiten von jeweils 15 Monaten vereinbart wurden. afp/AZ

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