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Juristischer Kniff
05.04.2009

So trickst Steinbrück Steuerzahler aus

Steinbrück: Keiner weiß, «wie tief es runter geht»
Foto: DPA

Mit einem juristischen Kniff verhindert Finanzminister Peer Steinbrück, dass von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs auch andere Steuerpflichtige profitieren. Von Rudi Wais

Von Rudi Wais, Berlin

Wenn ein Steuerzahler sich zu Unrecht vom Fiskus geschröpft fühlt, ist der Bundesfinanzhof die letzte Instanz. In der Praxis allerdings sind Urteile des höchsten Finanzgerichtes offenbar nicht allzu viel wert: Mit einem juristischen Kniff verhindert Finanzminister Peer Steinbrück, dass von solchen Entscheidungen auch andere Steuerpflichtige profitieren.

Bürger und Unternehmen, kritisieren acht große Wirtschaftsverbände nun in einem Brandbrief an den Bundestag, könnten in Deutschland "nicht darauf vertrauen, dass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bei ihnen zur Anwendung gelangt". Angesichts des komplizierten Steuerrechts sei dies "sehr bedenklich".

Die Materie ist ebenso kompliziert wie umstritten. Anders als das Bundesverfassungsgericht, dessen Urteile bindend sind und die Politik zum Handeln zwingen, entscheidet das Oberste Finanzgericht immer nur über den jeweiligen Einzelfall. Das heißt: Das Finanzministerium kann einen solchen Richterspruch für allgemein verbindlich erklären, muss es aber nicht. Mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass kann es den Beamten in den Finanzämtern sogar ausdrücklich verbieten, ein höchstrichterliches Urteil auch auf andere Fälle anzuwenden.

Damit, heißt es in dem Brief der Verbände, der unserer Zeitung vorliegt, werde häufig eine für Bürger und Wirtschaft freundliche Rechtsprechung "zu deren Lasten konterkariert". Auf gut Deutsch: Der Finanzminister blockiert bevorzugt Urteile, die Steuerzahler entlasten.

Im vergangenen Jahr zum Beispiel gewährte der Bundesfinanzhof einem Arbeitnehmer einen kleinen Steuernachlass, der seinen Dienstwagen kaum für private Fahrten, sondern fast ausnahmslos für dienstliche Zwecke genutzt hatte: Er musste ein Drittel weniger als geldwerten Vorteil versteuern. Andere Beschäftigte in einer vergleichbaren Situation allerdings können sich darauf nicht berufen: Sie müssen, um ebenfalls einen entsprechenden Nachlass zu erhalten, selbst klagen.

Mehr als 20 dieser zweifelhaften Nichtanwendungserlasse habe das Finanzministerium alleine in den vergangenen beiden Jahren herausgegeben, moniert der Präsident des Bundesfinanzhofes, Wolfgang Spindler. Immer wieder würden so steuerzahlerfreundliche Entscheidungen des Gerichtes ignoriert. Die Frage, wie viele Erlasse er für berechtigt halte, kommentierte Spindler schon im Dezember eindeutig: "Das tendiert stark gegen null."

Das Finanzministerium allerdings sieht keinen Grund, seine Haltung zu überprüfen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofes binde "nur die am Rechtsstreit Beteiligten", schreibt Steinbrücks Staatssekretärin Nicolette Kressl (SPD) in einer internen Stellungnahme, die unserer Zeitung ebenfalls vorliegt. Überdies seien von den knapp 3200 Entscheidungen, die das Gericht seit Januar 2000 getroffen habe, lediglich 52 für nicht allgemein verbindlich erklärt worden: "Ein Nichtanwendungserlass erging somit nur in jedem 61. Fall." Was die selbstbewusste Staatssekretärin verschweigt: Häufig verhindert ihr Haus das Anwenden von Urteilen des Bundesfinanzhofes schon durch bloßes Verschleppen, indem es sich mit der Veröffentlichung einer Entscheidung im Bundessteuerblatt jahrelang Zeit lässt. Solange ein Urteil jedoch nicht im Steuerblatt veröffentlich ist, müssen die Finanzämter es auch nicht anwenden.

Der Finanzausschuss des Bundestages, an dessen Vorsitzenden Eduard Oswald (CSU) der Brief der Verbände adressiert ist, will die umstrittene Praxis noch vor Ablauf der Wahlperiode erörtern. "Wir werden uns anhand konkreter Einzelfälle intensiv damit beschäftigen", verspricht Oswald. Bis dahin allerdings werden Triumphe wie der von Heino Hambrecht weiterhin die Ausnahme bleiben: Der Bäckermeister aus Baden-Württemberg hatte vor dem Finanzhof erfolgreich gegen die Kürzung der Pendlerpauschale geklagt. Die teuren Folgen dieses Urteils konnte auch Steinbrücks Ministerium nicht verhindern: Der Bundesfinanzhof hatte den Fall zur Überprüfung noch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt - und gegen dessen Entscheidungen hilft kein Nichtanwendungserlass.

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