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  3. Arbeitsgericht: Kündigung eines Betriebsrats: Lidl scheitert vor Gericht

Arbeitsgericht
14.04.2017

Kündigung eines Betriebsrats: Lidl scheitert vor Gericht

Das Unternehmen Lidl darf am Standort Graben im Kreis Augsburg einem Betriebsrat nicht kündigen. Das hat das Arbeitsgericht beschlossen.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

Das Unternehmen darf einem 41-jährigen Betriebsrat in Graben nicht kündigen. Verdi geht davon aus, dass der Lidl die "Jagd auf Betriebsräte" damit beendet.

Die monatelange Auseinandersetzung um die außerordentliche Kündigung eines Betriebsrats durch den Discounter Lidl ist beendet. Eine Kammer des Augsburger Arbeitsgerichtes erklärte die Kündigung am Donnerstag für unwirksam. Das Unternehmen hatte einen Betriebsrat im Logistikzentrum in Graben im Landkreis Augsburg beschuldigt, einen Vorgesetzten sowie einen schwerbehinderten Kollegen beleidigt zu haben. Der 41-Jährige bestritt die Vorwürfe bis zuletzt.

Ob die Beleidigungen tatsächlich gefallen sind, war bei der Verhandlung nicht zu klären. Nach Ansicht des Gerichts würden die Vorwürfe – egal ob wahr oder nicht – nicht ausreichen, um „die schärfste Waffe im Arbeitsrecht“ zu ziehen. Aus Sicht der Kammer wäre eine vorherige Abmahnung nötig gewesen. Der einzige geladene Zeuge musste nicht aussagen. Dadurch blieb auch der Kontext unklar, in dem die Beleidigungen gefallen sein sollen, denn: Die Vorgeschichte kannte nicht einmal der Arbeitgeber.

Verdi: "Lidls Jagd auf Betriebsräte"

Die Anwältin des 41-jährigen Angeklagten, Christine Steinicken, sprach deshalb davon, dass das Unternehmen nicht ausreichend ermittelt habe, als es den Antrag auf Kündigung beim Betriebsratsgremium eingereicht hat. Dieses hat die Zustimmung jedoch verweigert.

Lidl-Anwalt Frank Hahn sagte zur Entscheidung des Arbeitsgerichts: „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt gewesen wäre.“ Dennoch werde man die Entscheidung der Kammer respektieren und die Begründung nun prüfen.

Die Anwältin des Betroffenen zeigte sich erfreut über den Ausgang des Verfahrens: „In dieser Verhandlung ging es nicht um die Sache; der Arbeitgeber hat nur versucht, den Betriebsrat zu schwächen“, sagte Steinicken. Wie berichtet, wurde ein Betriebsrat am Standort Graben erst im vergangenen Sommer gewählt. Wenige Wochen später soll der 41-Jährige, der einer der Initiatoren der Wahl war, zwei Kollegen beleidigt haben.

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Thomas Gürlebeck von der Gewerkschaft Verdi machte deutlich, dass Betriebsratmitglieder einen besonders hohen Schutz aufgrund ihrer Tätigkeit haben und nicht auf Verdacht fristlos gekündigt werden dürfen. „Der Betriebsrat und Verdi gehen jetzt davon aus, dass die Lidl-Geschäftsführung die Jagd auf Betriebsräte beendet.“

Lidl könnte Beschwerde gegen Beschluss einlegen

Der Discounter hingegen betont in einer Stellungnahme, dass die beabsichtigte Kündigung des Mitarbeiters in keinem Zusammenhang damit stand, dass der Mitarbeiter Betriebsratsmitglied ist, sondern allein auf seinem Verhalten gegenüber einem Kollegen beruhte.

Der betroffene 41-jährige Betriebsrat war nach der Verhandlung erleichtert: „Ich war zuvor schon sehr zuversichtlich und das hat sich zum Glück bestätigt.“ Im Gespräch mit unserer Zeitung macht er deutlich, dass er an einer einvernehmlichen Einigung nie interessiert gewesen sei, da er gerne im Logistikzentrum Graben arbeite. Kurz vor der Verhandlung gab es einen überraschenden personellen Wechsel beim Discounter: Die für die Kündigung verantwortliche Betriebsleiterin arbeitet seit kurzer Zeit im Lidl-Zentrallager in Bietigheim-Bissingen.

Der Betriebsratsvorsitzende Christian Layer freute sich nicht nur für den 41-jährigen Kollegen, sondern auch darüber, dass das Betriebsratgremium in dieser Sache richtig gehandelt habe. Vor der Verhandlung hatten rund 30 Mitglieder von Verdi sowie der Katholischen Betriebsseelsorge vor dem Gerichtsgebäude eine Protestaktion organisiert und ihre Solidarität zum Betriebsrat bekundet.

Der Discounter kann gegen den Beschluss der Kammer Beschwerde einlegen. Dann würde es zu einer Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in München kommen.

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