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Millionenstrafe für Mastercard

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Millionenstrafe für Mastercard

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    Die EU-Wettbewerbshüter verhängen gegen den Kreditkartenanbieter Mastercard eine Geldstrafe von 570 Millionen Euro. Das begründete die EU-Kommission mit überhöhten Gebühren. Dabei geht es um das Interbankenentgelt. Wenn Verbraucher in einem Geschäft oder im Internet eine Kreditkarte verwenden, zahlt die Händlerbank der Bank des Karteninhabers dieses Entgelt. Die Händlerbank kann es auf den Einzelhändler übertragen, der es in den Endpreis einfließen lässt. Die Kosten können so auf alle Verbraucher abgewälzt werden, auch auf die, die nicht mit Kreditkarte einkaufen.

    „Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen“, sagte EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Der Kommission zufolge verstieß Mastercard bis 2015 gegen EU-Kartellrecht. Nach den Regelungen von Mastercard mussten Händlerbanken bis dahin die Entgelte des Landes anwenden, in dem der Einzelhändler ansässig war. Die Interbankenentgelte wurden aber erst Ende 2015 europaweit vereinheitlicht. Davor waren Händler gezwungen, höhere Kosten zu berechnen. (dpa)

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