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Fahrverbote: So werden Dieselfahrer im Straßenverkehr kontrolliert

Fahrverbote

So werden Dieselfahrer im Straßenverkehr kontrolliert

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    Der Umgang mit Diesel-Fahrzeugen bleibt ein Reizthema.
    Der Umgang mit Diesel-Fahrzeugen bleibt ein Reizthema. Foto: Christoph Schmidt, dpa

    Wiesbaden hat es geschafft. Mithilfe eines modernen Luftreinhalteplans konnte die hessische Landeshauptstadt ein Fahrverbot aushebeln. Nun hofft die Bundesregierung, dass dies auch anderen Städten gelingt. Und doch weiß man in Berlin: Es wird Fahrverbote geben, und die müssen effektiv kontrolliert werden. Die Regierung arbeitet deshalb an einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und hat sich angesichts heftiger Datenschutz-Bedenken nun darauf verständigt, nur mit mobilen Geräten zu kontrollieren. Stationäre Anlagen und die vielfach gefürchtete Massenüberwachung soll es nicht geben.

    Kontrolle von Dieselfahrverboten: Andere Verstöße werden nicht überprüft

    Auch eine flächendeckende Ermittlung von Verkehrsdelikten ist vom Tisch – kein Autofahrer muss also fürchten, dass ihm im Rahmen einer Diesel-Fahrverbotskontrolle auch noch der nicht angelegte Gurt oder das Handy am Ohr zur Last gelegt wird. Das überprüfte Fahrzeug wird mit dem Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes abgeglichen. Liegt kein Verstoß vor, werden die Daten sofort gelöscht. Falls doch, sollen sie höchstens sechs Monate gespeichert bleiben.

    Bei einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages gingen den Kritikern aber auch diese Regelungen noch zu weit. Sie stoßen sich unter anderem daran, dass zu Beweiszwecken – vergleichbar zu Geschwindigkeitskontrollen – ein Foto des Fahrers angefertigt werden soll. Grüne und Linke fordern statt elektronischer Datensammelei weiterhin die „Blaue Plakette“. Der Deutsche Städtetag bleibt skeptisch: „Den Ordnungsbehörden und der Polizei fehlt bisher jegliche Technik für eine automatische Fahrzeugerfassung, so sie denn datenschutzrechtlich zulässig wäre.“

    Verkehrspolitiker Lange: Bedenken der Bürger wurden ernst genommen

    Der für Verkehrsfragen zuständige Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange betonte, man habe sich „die Kritik an den Diesel-Kontrollen sehr genau angeschaut und sie ernst genommen“. Es sei nun ein Weg gefunden worden, der die Verhältnismäßigkeit wahre. Kontrollen seien nur stichprobenartig und mit mobilen Geräten möglich. „So schaffen wir die rechtliche Grundlage für Kontrollen, ohne eine dauerhafte Überwachung zu ermöglichen“, sagte Lange unserer Redaktion.

    Die Auffassung der Regierung wird grundsätzlich durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Michael Brenner von der Uni Jena gestützt. Er bescheinigt dem Gesetzentwurf die erforderliche Verhältnismäßigkeit. Auch um die Befindlichkeiten von Autofahrern macht sich Brenner Gedanken. Seinem Vorschlag, statt „Überwachung“ das „etwas bürgerfreundlichere und weniger negativ besetzte Substantiv Überprüfung zu verwenden“, kam die Regierung bereits nach.

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