Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Mittwoch, inwieweit sogenannte Abbruchjäger Anspruch auf Schadenersatz nach einer abgebrochenen Ebay-Verkaufsauktion haben.
Solche Nutzer bieten massenhaft kleine Beträge für teure Gegenstände, ohne eigentlich kaufen zu wollen. Werden Aktionen abgebrochen und waren sie die Höchstbietenden, fordern sie vom Verkäufer Schadenersatz.
Im Ausgangsfall geht es um ein Gebot von einem Euro für ein Motorrad
Im Ausgangsfall hatte der Beklagte ein Motorrad im Wert von 4900 Euro bei Ebay zur Auktion gestellt und diese abgebrochen, nachdem ein Euro geboten worden war.
Das Landgericht Görlitz wies die Klage ab, weil der Bieter ein "Abbruchjäger" sei und seine Schadenersatzforderung damit "rechtsmissbräuchlich". afp